Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/14: Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) · 24 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

Von jenen, welche den Entwurf befürworten, äussern sich GR und ZH ausdrücklich für die Beibehaltung von Artikel 119 BV; von jenen, welche die PID und damit den Entwurf ablehnen, sind dies VS, Anthro, BAgGT, UNION und BK-SBK.

FDP und Kiwu sind der Meinung, dass eine Lockerung der Dreier-Regel für die PID verfassungskonform sei, weil es sich bei der PID im Sinne von Artikel 119 BV um eine Methode zur Vermeidung schwerer Krankheiten sowie zur Überwindung der Unfruchtbarkeit handle. Grüne bringen in diesem Zusammenhang vor, dass die Verfassung keine konkrete Maximalzahl von Embryonen nenne, die pro Behandlungszyklus entwickelt werden dürften.

Unter den Stellungnahmen, welche sich gegen die PID äussern, erwähnen VS, Anthro, BAgGT, BK-SBK, HLI und UNION, dass die PID grundsätzlich nicht mit geltendem Verfassungsrecht vereinbar sei.

4.4 Beschränkung der Anzahl Zentren

26 Vernehmlassungsteilnehmende erachten die in den Erläuterungen genannten 5-10 PID-Zentren in der Schweiz als zu viel und fordern eine Beschränkung, damit Qualität und Know-how optimal gewährleistet werden können (AI, JU, TG, VD, ZH, FDP, AWS, BA-Uni ZH, BK-SBK, CP, FMH, Gen, IMG, NEK, SGGG, SGGG-H, SGRM, SKB, SKF, SMV, SPO, Uni BE-m, UniL, Uni ZH, VLSS, VSAO). TG und ZH schlagen deshalb vor, Artikel 8 durch folgenden Absatz 5 zu ergänzen: „Die Bewilligung wird auf wenige Zentren beschränkt. Bei der Bewilligungserteilung sind die Kriterien der Forschungs- und Weiterbildungstätigkeit, der Behandlungsqualität, der methodischen Erfahrung und der regionalen Verteilung vorrangig.“

Einige von ihnen sprechen sich explizit für eine bestimmte Obergrenze von PID-Zentren in der Schweiz aus: 1 Zentrum (BK-SBK, SGGG-H, UniL), 1-2 Zentren (SKF), 1-3 Zentren (SKB), 2-3 Zentren (JU, FDP, AWS, SMV), 3 Zentren (SGGG, SGRM).

In vier Stellungnahmen findet sich zudem der Vorschlag, dass die Beschränkung interkantonal, via Konkordat der Spitzenmedizin erfolgen soll (VD, FMH, VLSS, VSAO). Gemäss H+ soll die Schweizerische Ethikkommission die Anzahl Zentren bestimmen.

Kiwu verlangt strengere Zulassungskriterien für die Zentren. Zusätzlich berücksichtigt werden sollten die Behandlungs- und Beratungsqualität, die Erfahrung und regionale Verteilung sowie die Forschungs- und Weiterbildungsaktivität.

SGP wirft die Frage auf, ob der Aufbau von PID-Zentren in der Schweiz wegen der geringen Nachfrage überhaupt sinnvoll sei. Sie schlägt vor, die Zusammenarbeit mit der EU zu stärken, so dass unter Umständen in der Schweiz auf PID-Zentren verzichtet werden könne. Zur Begründung führt sie an, dass ein Zentrum für die Durchführung einer qualitativ guten PID ein genügend grosses Einzugsgebiet haben müsse (rund 150 000 Geburten pro Jahr).