Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 58 Seiten

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Anhörungsbericht Heilmittelverordnungspaket III AMBV, VAM, PhaV, MepV, TAMV

H+ erachtet eine Klärung als unbedingt notwendig. Dass die Qualität und die in der Anlage 3 aufgeführten Punkte dokumentiert werden müssen, ist sicherzustellen. Handelt es sich jedoch bei den für Dritte wieder aufbereiteten, einzelverpackten Medizinprodukten um eine grosse Anzahl, so kann nicht jedes einzelne Medizinprodukt mit dieser Erklärung und den weiteren Angaben versehen werden. Es muss reichen, die Dokumentation für eine ganze Charge zu erstellen und aufzubewahren. Sie schlägt deshalb folgende Ergänzung vor: Bst. d (neu): "Handelt es sich bei den wiederaufbereiteten Produkten um eine grosse Anzahl, kann die Dokumentation auch für die ganze Charge erstellt werden."