Vorlage MepV
Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 13 Seiten
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Medizinprodukteverordnung Entwurf Februar 2009
d. während der üblichen Arbeitszeit die Geschäftsräume und Einrichtungen auskunftspflichtiger Personen betreten und besichtigen;
e. Unterlagen sichten und verlangen, dass solche oder weitere Informationen in einer der Amtssprachen oder in Englisch abgefasst werden.
Art. 29 Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ...
1 Medizinprodukte, welche die grundlegenden Anforderungen gemäss Artikel 4 nach bisherigem Recht erfüllen, dürfen noch bis zum 20. März 2010 erstmals in Verkehr gebracht werden.
2 Die Spitäler errichten das interne Meldesystem nach den Grundsätzen der Qualitätssicherung bis zum 1. Januar 2011.
3 Die Kontrolle der Instandhaltung und Wiederaufbereitung von Medizinprodukten bei den anwendenden Fachpersonen durch die Kantone erfolgt ab dem 1. Januar 2011.
II
1 Anhang 2 wird gemäss Beilage geändert.
2 Anhang 3 wird gemäss Beilage geändert.
3 Anhang 4 wird gemäss Beilage geändert.
4 Anhang 5 wird aufgehoben.
III
Diese Änderung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova