Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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heitsförderung (alle acht Jahre, Art. 4) und die bundesrätliche Strategie für Prävention und Gesundheitsförderung (alle vier Jahre, Art. 5). In der bundesrätlichen Strategie werden insbesondere die strategischen Vorgaben für die nationalen Programme, die strategischen Ziele für das Institut sowie die strategischen Vorgaben für die Verwendung der Einnahmen aus den Präventionsabgaben (Zuschlag auf der KVG-Prämie und Tabakpräventionsabgabe) festgelegt.

Auf der Umsetzungsebene werden – nach Massgabe der strategischen Vorgaben des Bundesrates – die Vorgehensweisen und die Handlungsfelder in den einzelnen Themenbereichen für jeweils vier bis acht Jahre in Form von nationalen Programmen für Prävention, Früherkennung oder Gesundheitsförderung festgelegt (Art. 6). Diese dienen allen an der Umsetzung Beteiligten als Richtlinien für die weiteren Aktivitäten. Bei der Umsetzung können sie in Abhängigkeit von den kantonalen oder regionalen Gegebenheiten angepasst oder mit unterschiedlichen Schwerpunkten versehen werden. Zuständig für die Konzeption und Umsetzung der nationalen Programme auf Bundesebene ist primär das Institut, bei politisch sensiblen Themenbereichen die zuständigen Bundesstellen (insbesondere das BAG).

Im Weiteren hat der Bundesrat die Massnahmen nach dem VE PrävG mit den ähnlich gelagerten Bestrebungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Gewaltprävention zu koordinieren (Art. 8).

1.3.2 Massnahmen zur Prävention von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten

Da der Gegenstandsbereich des Gesetzesentwurfs alle in Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b BV erwähnten Krankheiten umfasst, verfügt der Bund mit dem VE PrävG über eine neue gesetzliche Grundlage für Massnahmen im Bereich der Prävention von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten, die stark verbreitet oder bösartig sind. Dies ermöglicht dem Bund in der Verhütung und Früherkennung derjenigen Krankheiten, die sowohl für die öffentliche Gesundheit, wie auch für die Entwicklung der Gesundheitskosten von zentraler Bedeutung sind (siehe dazu Tabellen 4 und 5), aktiv zu werden.

Tabelle 4: Prozentuale Verteilung der vorzeitig (d.h. vor dem 70. Altersjahr) verlorenen potenziellen Lebensjahre nach Haupttodesursachen und Geschlecht (2005)40 Ursache Männer Frauen

Krebskrankheiten 27,3 42,9 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems 17,5 9,9 Unfälle und Gewalteinwirkungen 12,8 7,1 Selbsttötung 12,8 9,3 Infektiöse Krankheiten 1,6 1,6 Andere 28,0 29,2

40 Quelle: Bundesamt für Statistik, Gesundheitsstatistik 2007, Neuenburg 2007.