Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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- die Vereinheitlichung der Vorgehensweisen von Bund und Kantonen in einzelnen Themenbereichen durch nationale Programme für Prävention, Früherkennung und Gesundheitsförderung;

- die Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit der Massnahmen der Prävention, der Früherkennung und der Gesundheitsförderung;

- die Klärung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unter besonderer Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips;

- die rechtliche Verankerung struktureller Vorgaben für die Kantone;

- die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (Schweizerisches Institut für Prävention und Gesundheitsförderung) zur Erbringung der Unterstützungsmassnahmen des Bundes zugunsten der Kantone und der privaten Präventions- und Gesundheitsorganisationen;39

- die Neuregelung des Finanzflusses bei dem gemäss Artikel 20 KVG erhobenen Zuschlag auf der KVG-Prämie sowie die Neugestaltung der Verwaltung der Einnahmen aus der Tabakpräventionsabgabe;

- die Einführung eines Instruments zur prospektiven Abschätzung möglicher Auswirkungen von Bundesrats- und Parlamentsgeschäften auf die Gesundheit;

- die rechtliche Verankerung von Massnahmen zur Förderung von nationalen Dachorganisationen, der Forschung und Innovation sowie der Aus- und Weiterbildung;

- die Weiterentwicklung der Gesundheitsstatistik sowie der Gesundheitsberichterstattung.

1.3 Kernelemente der vorgeschlagenen Regelung

1.3.1 Steuerungs- und Koordinationsinstrumente

In der Schweiz sind zahlreiche Akteure auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Gebiet der Prävention und der Gesundheitsförderung tätig. Auf der Umsetzungsebene hat die föderale Struktur der Schweiz zu einem reichen Erfahrungsschatz an Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen geführt. Der Föderalismus trägt auch den unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Bedürfnissen Rechnung. Internationale Berichte und Evaluationsstudien mit Bezug auf die Schweiz haben zudem die Wirksamkeit vieler Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen nachgewiesen.

Da der heutigen Präventions- und Gesundheitsförderungslandschaft jedoch eine Gesamtstrategie fehlt, soll der VE PrävG gemäss Auftrag des Bundesrates vom 28. September 2007 die rechtliche Verankerung von zwei neuen Steuerungs- und Koordinationsinstrumenten vorsehen: die nationalen Ziele für Prävention und Gesund-

39 Die Organisation des Instituts sowie dessen Steuerung und Aufsicht durch den Bund sind in einem gesonderten Organisationserlass geregelt (siehe dazu Vorentwurf und erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung). Es ist vorgesehen, die beiden Erlasse nach der Vernehmlassung in einem Gesetz zusammenzuführen.