Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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1.5 Internationale Entwicklungen und Verhältnis zum europäischen Recht
1.5.1 Internationale Entwicklungen
Weltgesundheitsorganisation
In Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (UNO) und den Mitgliedstaaten erliess die WHO wichtige und einflussreiche Dokumente zu Prävention und Gesundheitsförderung und Empfehlungen zu den notwendigen Investitionen in die Gesundheit. Folgende Richtlinien zu Prävention und Gesundheitsförderung sind für die Mitgliedstaaten handlungsleitend:
- die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung von 1986, die auf die Entwicklung von Gesundheitsressourcen abzielt, sowie Strategien zur Gesundheitsförderung wie z.B. Gesunde Schulen und andere Lebensweltprojekte vorschlägt;
- die Bangkok-Charta zur Gesundheitsförderung in einer globalisierten Welt von 2005 beschreibt die Weiterentwicklung der Werte, Prinzipien und Handlungsstrategien der Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa-Charta und aktualisiert deren Forderungen, mit dem Ziel gesundheitliche Chancengleichheit ins Zentrum weltweiter und nationaler Entwicklungen zu stellen;
- die globale Strategie zu «Ernährung, Bewegung und Gesundheit»;
- der WHO-Global-Report «Preventing Chronic Diseases: A Vital Investment» von 2005, nach dessen Berechnungen Investitionen in die Krankheitsprävention bis zum Jahr 2015 weltweit 36 Millionen Menschen vor einem vorzeitigen Tod retten könnten;
- die Europäische Erklärung und der Aktionsplan für die psychische Gesundheit in Europa von 2005 beleuchtet den Bedarf an und den Nutzen aus verschiedenen psycho-sozialen Angeboten für die Gesamtbevölkerung, gefährdete Gruppen und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen, mit dem Ziel das Bewusstsein für die Bedeutung der psychischen Gesundheit für eine funktionierende Gesellschaft zu fördern;
Diese Dokumente sind allerdings für die WHO-Mitgliedstaaten rechtlich nicht bindend. Sie werden in der Regel von den WHO-Mitgliedstaaten als Vorgaben verstanden, an denen sie ihre nationale Gesundheitspolitik ausrichten.
Deutschland
Massnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sind zurzeit in Deutschland in verschiedenen Gesetzen verankert. Je nach Zielgruppe und Tätigkeitsbereich sind unterschiedliche Sozialversicherungssysteme und Kostenträger für deren Durchführung und Finanzierung verantwortlich (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Jugendhilfe, Rehabilitation). Auch in Deutschland spielen die finanziellen Aufwendungen für Prävention und Gesundheitsförderung im Vergleich zu den Ausgaben für die kurative Versorgung eine untergeordnete Rolle.
Bereits im Oktober 2004 hatten sich Bund und Länder auf die Eckpunkte eines «Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention» (Präventionsgesetz) verständigt. Parteiübergreifendes Ziel war es, die Prävention im Gesundheitswesen zu einer «vierten Säule» neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege auszubauen.