Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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Frankreich
In Frankreich ist 2004 das neue Gesetz zur öffentlichen Gesundheit (Loi sur la Santé Publique), welches sich sowohl auf übertragbare als auch auf chronische Krankheiten bezieht, vom Parlament verabschiedet worden. Es soll erklärtermassen die Prävention stärken, indem einzelne Gesetze, Programme und Kommissionen zu einem integralen Ganzen zusammengefügt werden und die Verantwortung des Staates und des Parlaments festgeschrieben wird. Auch die Verantwortlichkeit anderer gesellschaftlicher Akteure wird benannt, z.B. die Finanzierung der Prävention durch die Krankenversicherung.
Alle fünf Jahre werden per Gesetz Strategiepläne für die öffentliche Gesundheit unter Berücksichtigung der großen Gesundheitsprobleme festgelegt. Die Erarbeitung dieser Pläne erfolgt in Abstimmung mit der nationalen Gesundheitskonferenz, einem beratenden Gremium, das für die Regierung Stellungnahmen abgibt und ihr Vorschläge unterbreitet. Zudem werden nationale Gesundheitsziele formuliert. Diese vom Parlament angenommenen Ziele für die öffentliche Gesundheit haben einen verbindlichen Charakter und werden nach Ablauf der fünf Jahre hinsichtlich ihrer Erreichung einer Bewertung unterzogen.
Die zur Zielerreichung durchzuführenden Programme konzentrieren sich auf die Risikofaktoren, bestimmte Pathologien und einzelne Bevölkerungsgruppen.
Im neuen Gesetz zur öffentlichen Gesundheit werden auch Zuständigkeiten auf den verschiedenen politischen Ebenen beschrieben sowie Information, Forschung und Ausbildung geregelt (Einrichtung einer Ecole nationale de Santé Publique).
Derzeit wird eine Reform der Finanzierung des französischen Sozialversicherungssystems diskutiert. In diesem Zusammenhang soll auch die Finanzierung der Aufgaben der öffentlichen Gesundheit neu geregelt werden.
1.5.2 Verhältnis zum europäischen Recht
Im Bereich der nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten bestehen für die Schweiz noch keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union (EU). Das BAG führt im Auftrag des Bundesrates mit der Europäischen Kommission Verhandlungen im Hinblick auf ein mögliches Gesundheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Aktionsprogramme der EU
Unter der Initiative der Europäischen Kommission hat die EU seit den 1990er Jahren vielfältige Aktivitäten zu Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in diesem Bereich gefördert. Sie stützt sich dabei auf Artikel 152 (öffentliche Gesundheit) und 153 (Verbraucherschutz) des EG-Vertrages und finanziert auf dieser Grundlage Aktionsprogramme wie auch Fördermassnahmen in den Bereichen Gesundheitsforschung, Gesundheitsstatistik und Gesundheitsberichterstattung.
Eine konkrete Aktivität der EU stellt das zweite «Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit 2008-2013» dar. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 27. Oktober 2007 (Nr. 1350/2007/EG) ein Nachfolgeprogramm für das «Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008»