Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
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Das Präventionsgesetz beabsichtigte, den vorbeugenden Gesundheitsschutz nachhaltiger in den Sozialversicherungssystemen zu verankern, eine neue einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die finanziellen Mittel aufzustocken und die daraus resultierenden Programme und Projekte durch ein Qualitätsmanagement zu kontrollieren. Am 27. Mai 2005 wurde das Gesetz vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Projekt scheiterte, da mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September 2005 alle nicht erledigten Gesetzesvorhaben endgültig verfielen.
Am 28. November 2007 wurde ein neuer Entwurf für ein Präventionsgesetz vorgelegt, der im Wesentlichen eine Modifizierung des Entwurfs von 2005 darstellte. Das Projekt sah die Organisation und Finanzierung kassenübergreifender Projekte zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung vor. Kranken-, aber auch Renten-, Unfall- und Pflegekassen sowie private Krankenversicherer sollten Millionenbeträge für Projekte zur Verbesserung der «Lebenswelten» (Settings) in einen gemeinsamen Finanzfonds abführen.
Zum aktuellen Zeitpunkt (Frühjahr 2008) ist der Gesetzesentwurf blockiert, da eine Reihe von Regierungsressorts sowohl verfassungsrechtliche als auch ordnungspolitische Bedenken gegen den Gesetzesentwurf vorgebracht hatte. Dass sich die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker der Koalition auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen, scheint in näherer Zukunft nicht möglich zu sein.
Österreich
Mit der Verabschiedung des Gesundheitsförderungsgesetzes und der Aufgabenzuweisung an den Fonds Gesundes Österreich verfügt Österreich bereits seit dem Jahre 1998 über eine gesetzliche Grundlage für Prävention und Gesundheitsförderung.
Das Gesundheitsförderungsgesetz orientiert sich inhaltlich an der Ottawa-Charta für Gesundheitsförderung der WHO und legt auch den Budgetrahmen fest, der jährlich für die Umsetzung von Gesundheitsförderungsaktivitäten zur Verfügung steht (aktuell 7.25 Mio. Euro).
Das Gesundheitsförderungsgesetz zielt darauf ab, den Wissensstand der Bevölkerung über Gesundheitsgefahren und gesundheitsfördernde Massnahmen zu erweitern und die Entwicklung positiver Verhaltensweisen zu unterstützen. Dies soll vor allem durch den Aufbau von Strukturen für Gesundheitsförderung, durch Programme, Angebote und Fortbildungsmassnahmen erfolgen.
Am 1. August 2006 wurde per Bundesgesetz die «Gesundheit Österreich GmbH» als nationales Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen und als nationale Kompetenzstelle für Gesundheitsförderung eingerichtet. Der Fonds Gesundes Österreich wurde als Geschäftsbereich in die neue Institution integriert und ist weiterhin die nationale Kompetenzstelle für Prävention und Gesundheitsförderung. Er fördert nicht nur praxisorientierte und wissenschaftliche Projekte, sondern entwickelt auch Aktivitäten und Kampagnen, um gesunde Lebensweisen und gesunde Lebenswelten für möglichst viele Österreicherinnen und Österreicher erreichbar zu machen und regt Kooperationen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung an. Die folgenden sechs Handlungsfelder sind im gesetzlichen Auftrag festgehalten: Bewegung, Ernährung, seelische Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Menschen am Arbeitsplatz sowie ältere Menschen.