Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

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- die Information über ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse von allgemeinem Interesse nach Artikel 12 LMG sowie Information über die sachgerechte Verwendung von Heilmitteln nach Artikel 67 HMG;

- die Massnahmen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum, insbesondere die Werbeverbote und die spezifischen Schutzbestimmungen betreffend Jugendliche nach dem AlkG;

- die Massnahmen zur Bewegungsförderung nach dem Bundesgesetz vom 17. März 197247 über die Förderung von Turnen und Sport;

- die Modalitäten der Kostenübernahme von individuellen Präventions- und Früherkennungsmassnahmen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem KVG.

Art. 2 Zweck

Gemäss Absatz 1 beschränkt sich der Zweck des VE PrävG nicht auf den Schutz und die Erhaltung der Gesundheit des Einzelnen. Er umfasst zusätzlich die Reduktion der (finanziellen) Auswirkungen stark verbreiteter Krankheiten auf die Bevölkerung (Stichwort: steigende Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien) wie auch auf die volkswirtschaftliche Entwicklung (Stichwort: Erhaltung der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer). Zudem zielt er auch auf die angesichts der demografischen Entwicklung notwendige Förderung der gesunden, d.h. krankheits- oder behinderungsfreien Lebenserwartung wie auch der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit. Letztere umfasst nicht nur die bereits oben erwähnte Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, sondern auch die Bewahrung der sozialen Partizipation.

Absatz 2 erläutert die Ziele der vorgeschlagenen Regelung im Einzelnen.

Buchstabe a: Mit der Stärkung der Gesundheitskompetenz des Einzelnen ist auch die Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit verbunden. Gesundheitskompetenz ist die Fähigkeit des Einzelnen, im täglichen Leben Entscheidungen zu treffen, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken. Gesundheitskompetenz ermächtigt Personen zur Selbstbestimmung und zur Übernahme von Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit bezüglich ihrer Gesundheit. Sie verbessert die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen.

Gesundheitskompetenz umfasst fünf wichtige Bereiche:48

- Persönliche Gesundheit: Individuelle Gestaltung der Gesundheit. Wissen und Anwendung von entsprechendem Verhalten bei Selbstpflege und Betreuung der Familie.

- Systemorientierung: Die Fähigkeit, sich im Gesundheitssystem zurechtzufinden und gegenüber Fachpersonal als kompetente/r Partner/in aufzutreten.

- Konsumverhalten: Die Fähigkeit, Konsum- und Dienstleistungsentscheidungen unter gesundheitlichen Gesichtspunkten zu treffen.

47 SR 415.0

48 Kickbusch, I., Maag, D., Saan H.: Enabling healthy choices in modern health societies. Paper for the European Health Forum Bad Gastein 2005.