Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht
- Arbeitswelt: Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden, Einsatz für die Sicherheit und für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene Balance zwischen Beruf und Privatleben.
- Gesundheitspolitik: Informiertes gesundheitspolitisches Handeln (Eintreten für Gesundheitsrechte, Stellungnahmen zu Gesundheitsfragen, Mitgliedschaften in Patienten- und Gesundheitsorganisationen).
Die persönliche Entscheidung des Einzelnen für einen gesundheitsförderlichen oder risikoreichen Lebensstil wird – abgesehen von seiner Konstitution – von sozialen, kulturellen und umweltbedingten Lebensbedingungen mitgeprägt. So haben beispielsweise im Kinder- und Jugendalter Gruppenstandards eine sozialisierende Funktion. Deshalb ist es wichtig, dass die Förderung des Gesundheitsverhaltens nicht isoliert, sondern immer in Verbindung mit gesellschaftlichen Lebensbereichen betrachtet wird (z.B. Schule, Freizeitaktivitäten, Arbeitsbedingungen). Hier sollen mit dem VE PrävG die notwendigen Anreize gesetzt werden, die es den Menschen ermöglichen, Entscheidungen zu treffen, die ihrer Gesundheit zuträglich sind. Dabei spielen die Gesundheitsdeterminanten (siehe unten Art. 3) eine entscheidende Rolle.
Buchstabe b: Die Schweiz entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zu einer «Gesellschaft des langen Lebens». Immer mehr Menschen dürfen mit einer hohen Lebenserwartung bei relativ guter Gesundheit rechnen. Die Chancen für ein langes und gesundes Leben stehen aber nicht für alle gleich gut. Wissenschaftliche Studien belegen, dass auch in der Schweiz Personen mit einem niedrigen sozialen Status (d.h. niedriger Bildung, niedrigem beruflichen Status und/oder tiefem Einkommen) kränker sind und früher sterben als Personen mit einem höheren sozialen Status.49 Neben dem sozio-ökonomischen Status können auch sozio-kulturelle Aspekte wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität sowie Migrationshintergrund zu gesundheitlicher Ungleichheit führen.
Die Massnahmen nach diesem Gesetz sollen deshalb dazu beitragen, die Chancengleichheit im Gesundheitsbereich zu erhöhen. So sind einerseits für Personengruppen, bei denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht, spezifische Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen zu ergreifen. Andererseits sind auch Massnahmen in anderen Politikbereichen (Sozial-, Wirtschafts- oder Bildungspolitik) notwendig, die darauf abzielen, die Lebensverhältnisse dieser Personengruppen zu verbessern.
Die Buchstaben c bis e umschreiben die strukturellen Veränderungen, die mit dem Gesetz angestrebt werden. Neben der Verbesserung der Steuerung und Koordination sowie der Wahrung der Kohärenz zur internationalen Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik50 (Bst. c) sind dies insbesondere der verstärkte Einbezug anderer Politikbereiche wie Sozial-, Bildungs-, Integrations-, Wirtschafts- oder Umweltpolitik in die Planung und Durchführung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen (politikübergreifender Ansatz von Prävention und Gesundheitsförderung, Bst. d) wie auch die Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der zu
49 Vgl. dazu z.B. Caritas Schweiz: Gesundheit – eine soziale Frage. Sozialalmanach 2003, Luzern, 2003 oder Bopp M., Minder Ch.: Mortality by education in German speaking Switzerland, 1990-1997: Results from the Swiss National Cohort. In: International Journal of Epidemiology 2003, Nummer 32, Seiten 346 bis 354.
50 Die Ziele der Schweizerischen Gesundheitsaussenpolitik wurden 2006 in einer Vereinbarung zwischen dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem EDI festgehalten.