Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 48Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 10 Unterstützungsmassnahmen

Gemäss Absatz 1 soll der Bund in Zukunft die Kantone, private Präventions- und Gesundheitsorganisationen, medizinische und nicht medizinische Fachorganisationen wie auch Leistungserbringer nach KVG bei der Konzeption und Durchführung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen besser unterstützen. Diese Dienstleistungen des Bundes werden durch die in den Artikeln 18 und 19 aufgeführten Förderungsmassnahmen in den Bereichen Forschung sowie Aus- und Weiterbildung ergänzt. Die Unterstützungsmassnahmen sollen dazu beitragen, die Wirksamkeit der Aktivitäten auf allen Ebenen zu verbessern.

Für die Erbringung der Unterstützungsmassnahmen ist nach Artikel 12 Absatz 2 das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung (Institut) zuständig. Als zentraler Ansprechpartner der Kantone auf Bundesebene für die Durchführung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen besteht die Hauptaufgabe des Instituts darin, die Kantone bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes zu unterstützen.

Gemäss Absatz 2 Buchstaben a bis e wird das Institut als Fachstelle insbesondere Aufgaben auf dem Gebiet des Wissensmanagements und der Dokumentation, der Qualitätssicherung, der Programmentwicklung, der Koordination und Netzwerkarbeit, der Intervention sowie der Informationsaufbereitung erbringen.

Buchstabe a betont, dass das Institut als nationales Kompetenzzentrum in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendige wissenschaftliche Erkenntnisse sammelt und dokumentiert und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Verfügung stellt. In enger Zusammenarbeit mit seinen Partnern wird es über die Abgabe von Informationen und Kenntnissen einen entscheidenden Beitrag zur Festigung und Verankerung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz leisten. Dazu gehört auch die von der Wissenschaft weniger häufig geleistete Aufarbeitung und Weitergabe von verfügbarem Praxiswissen. Wertvolles Praxiswissen findet sich beispielsweise in anerkannten Interventionsmodellen (Best-Practice-Modelle). Das Institut wird solche Modelle propagieren als einen von möglichen Schritten zur Steigerung der Wirksamkeit von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen bei optimalem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Verbreitung von anerkannten Interventionsmodellen wird insbesondere bei solchen Gesundheitsrisiken angezeigt sein, bei denen die Präventionsarbeit in der Schweiz noch am Anfang steht: ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, psychische Krankheiten.

Das Institut muss nicht selber im Besitz aller erforderlichen spezifischen Kompetenzen sein und kann wenn nötig die entsprechenden Expertinnen und Experten beiziehen, um flexibel und effizient zu handeln.

Mit seinen Aktivitäten auf dem Gebiet der Information und Dokumentation ergänzt das Institut dank seines bereichsübergreifenden Ansatzes bereits bestehende, aber auf ausgewählte Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung spezialisierte Dokumentationszentren wie die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA), die auf Sucht und stationäre Therapie ausgerichtete Infodrog oder die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung. Eine themenzentrierte und projektorientierte Zusammenarbeit mit diesen und weiteren Organisationen wie den Gesundheitsligen, dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium, der Swiss School of Public Health, den Fachhochschulen und Universitäten gehört zu den Aufgaben des Instituts.