Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 74 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht
Neben dem nationalen Netzwerk wird das Institut auch über ein internationales Netzwerk verfügen und sich damit einen Überblick über die in anderen Ländern vorhandenen wissenschaftlichen Kenntnisse sowie das dortige Wissen verschaffen.
Um sicherzustellen, dass nationale Programme oder Projekte effizient und/oder dauerhaft umgesetzt werden, soll das Institut nach Buchstabe b methodologische Grundlagen, insbesondere Qualitätsstandards erarbeiten. Unter solche Qualitätsstandards fallen zum Beispiel die Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming oder die zielgruppenspezifische Ausrichtung von Massnahmen. Aber auch die Konzipierung und Umsetzung von Projekten nach dem «quint-essenz»–Modell, die «Selbstevaluation» von Projekten oder die Einhaltung der so genannten SEVAL-Standards (Qualitätsanforderungen an die Evaluation) zählen zu den Elementen in der Qualitätssicherung, die das Institut zur Verfügung stellen wird. Es wird zudem sicherstellen, dass die mit der Konzeption und Umsetzung betrauten Personen über das dazu notwendige Fachwissen verfügen. Schliesslich wird das Institut an der Weiterentwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung mitwirken.
Nach Buchstabe c soll das Institut in Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachhochschulen, der Swiss School of Public Health und weiteren Organisationen aus Wissenschaft und Forschung die Entwicklung neuer präventiver und gesundheitsförderlicher Interventionen unterstützen und im Rahmen der Durchführung von Pilotprojekten auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit hin untersuchen können.
Buchstabe d betont die Rolle des Instituts als zentrale Ansprechstelle und Drehscheibe, insbesondere für die Kantone sowie für private Organisationen in der Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten.
Die vielfachen Zuständigkeiten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung haben in der Schweiz trotz einer beträchtlichen Anzahl von Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen zu disparaten und weitgehend unkoordinierten Aktivitäten geführt. Massnahmen können aber nur dann dauerhaft wirksam sein und finanzielle Mittel nur dann effizient und wirkungsvoll eingesetzt werden, wenn das Vorgehen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung gesamtschweizerisch koordiniert ist und Prioritäten gesetzt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Instituts, die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen sowie den übrigen Akteuren (Kranken- und Unfallversicherer, Leistungserbringer, private Organisationen, Wirtschaftsverbände etc.) zu fördern und zu koordinieren. Dabei wird das Institut auf bestehende Netzwerke wie beispielsweise «hepa» oder «nutrinet» zurückgreifen und bei Bedarf neue Netzwerke initiieren, da diese für die Verbreitung von wissenschaftlichem Grundlagenwissen, den Erfahrungsaustausch, sowie die Kommunikation und Vernetzung innerhalb der Mitgliederorganisationen und Akteure von grosser Bedeutung sind.
Es ist sinnvoll, dass der Bund Prävention und Gesundheitsförderung in jenen Bereichen unterstützt, in welchen Aktivitäten auf übergeordneter Ebene an Wirksamkeit gewinnen. Dazu zählen unter anderen auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für ausgewählte Gesundheitsrisiken und die Abgabe der entsprechenden Informationen. Buchstabe e hält demgemäss fest, dass das Institut in Absprache mit den Kantonen Informationsmaterialien wie Flyer oder Broschüren aufbereiten oder Kampagnen konzipieren und realisieren kann.