Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/18: Änderung des Verordnungspakets zu den Regelungen betreffend der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Paket) · 10 Seiten
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5. Änderung der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (GebV-BVET)
Art. 17a
Da verspätete Voranmeldungen den Aufwand des grenztierärztlichen Diensts enorm steigern, wird dafür ein Gebührenzuschlag in der Höhe von 150 Franken erhoben.
2. Kapitel 6. Abschnitt
Kann ersatzlos gestrichen werden.