Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
8. Zeithorizont und Übergangsfristen
Die in diesem Bericht erläuterten Mindestanforderungen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2009 in Kraft gesetzt werden. Es werden dann differenzierte Übergangsfristen gewährt. Je nach Geräteart müssen bis zum Ende der jeweiligen Übergangsfrist (2009, 2010 bzw. 2011) Geräte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, vom Markt genommen werden.
9. Ausblick
Der Aktionsplan beinhaltet für die Zeitperiode nach 2009 bei mehreren Gerätekategorien Verschärfungen der Mindestanforderungen. Diese werden bewusst noch nicht in die nun beantragte Änderung der Energieverordnung eingebunden. Einerseits soll eine ausreichende Transparenz für die nun kommenden Vorschriften sichergestellt werden. Andererseits erarbeitet die EU ebenfalls Mindestvorschriften für verschiedene Kategorien von Elektrogeräten. Falls dadurch Lücken oder Abweichungen bei den Vorschriften entstehen, wird mit der nächsten Stufe der Grenzwerte eine Harmonisierung angestrebt.
Im Vordergrund für eine Verschärfung der Grenzwerte, im zeitlichen Abstand von zwei, drei Jahren, stehen die folgenden Kategorien: Lampen (Energieeffizienzklasse D), Normmotoren (IE2) und Set-Top-Boxen.
10/10 C:\Documents and Settings\u80770367\Desktop\Koch_Peter\endgültige_versionen\ErläuternderBericht_AEsEnV_080807-frf1.doc