Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Die vorgesehene Mindestanforderung bewirkt für die pro Jahr verkauften Geräte, gerechnet über eine 10-jährige durchschnittliche Einsatzdauer, eine Energieeinsparung von 1 GWh. In der Regel ist die technische Lebensdauer von Backöfen deutlich länger als 10 Jahre.
3.7 Haushaltlampen
Für Haushaltlampen hat der Bundesrat bereits im März 2008 Mindestanforderungen beschlossen. So gilt ab 1. Januar 2009 die Mindestanforderung entsprechend der Energieeffizienzklasse E. Deshalb sind im aktuellen Paket von Vorschriften die Lampen nicht enthalten. In einem weiteren Schritt, auf Beginn des Jahres 2012 (hierzu bedarf es zwischenzeitlich auch der neuen Bestimmungen auf EU-Ebene), ist als Mindestanforderung die Effizienzklasse D beabsichtigt. Damit würden Glühlampen herkömmlicher Technik verboten, falls deren Effizienz nicht gesteigert wird. Die heute verkauften Halogenlampen erreichen die Klassen D oder C, sie sind somit von dieser Anforderung nicht betroffen. Die Industrie hat bereits begonnen, "Glühlampen" mit Halogentechnik anzubieten. Diese erreichen mindestens die Klasse D. Weitere Verschärfungen ab 2015 sind stark vom politischen Umfeld in der Schweiz und Europa abhängig und gegenwärtig noch schwer abschätzbar.
Massnahmen beim Einsatz der Lampen wie zeitliche Begrenzung der Schaufensterbeleuchtung oder maximal einzusetzende Leistung für Sportanlagen liegen nicht in der Kompetenz des Bundes, sie müssten auf kantonaler Ebene oder auf Gemeindebene eingeführt werden. Ein Verbot von veralteten Technologien für die Strassenbeleuchtung wird bei einer weiteren Verschärfung der Mindestanforderungen geprüft. In der EU sind entsprechende Vorschriften in Vorbereitung.
5. Geplante Mindestanforderungen an elektronische Geräte
Bei diesen Mindestanforderungen handelt es sich unter anderem um solche an den Standby-Modus der betroffenen Geräte. Die Mindestanforderungen an den Stromverbrauch von Geräten im Standby-Modus sind nötig; in der Schweiz und im übrigen Europa besteht das Problem von zu hohem Stromverbrauch im Standby-Modus bei diversen Geräten. Der Anteil der Standby-Verluste (ohne industrielle und gewerbliche Anlagen und Geräte) am gesamten Stromverbrauch in der Schweiz ist erheblich und beträgt ca. 4 Prozent. Zudem ist in den letzten Jahren eine massive Zunahme von Standby-Applikationen zu verzeichnen. Ein Beispiel dazu sind die so genannten Set-Top-Boxen für das digitale Fernsehen. Aufgrund der weiteren Digitalisierung, auch vermehrt der Kabelnetze, wird der Absatz dieser Geräte weiter steigen. Das Erlassen und künftige Verschärfen von Mindestanforderungen ist deshalb bei dieser Gerätekategorie besonders dringend. Da jedoch zusätzlich zu den Set-Top-Boxen bei vielen weiteren elektronischen Geräten der Standby-Modus und weitere Zustände mit reduzierter Leistungsaufnahme die wesentlichsten Möglichkeiten sind, um Energie zu sparen, ist ein generelles Verbot des Standby-Modus nicht sinnvoll. Im Fall eines Verbots würde nämlich sogar ein Mehrverbrauch resultieren. Diese Situation trifft speziell auf die meisten Geräte der Büroautomation (PC, Drucker, Kopierer) zu.
Die technischen und normativen Voraussetzungen sind nicht für alle in diesem Kapitel aufgeführten Gerätekategorien gleichwertig vorhanden. Dadurch kann sich für die Umsetzung eine zeitliche Staffelung aufdrängen, die heute noch nicht abschliessend angegeben werden kann. Zudem ist das Angebot elektronischer Geräte globaler ausgerichtet als beispielsweise das Angebot der Haushaltgeräte, daher drängt sich bei den elektronischen Geräten eine internationale Vereinheitlichung der Massnah-
6/10 C:\Documents and Settings\u80770367\Desktop\Koch_Peter\endgültige_versionen\ErläuternderBericht_AEsEnV_080807-frf1.doc