Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten

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Gemäss einer Evaluation zur energieEtikette für Haushaltgeräte und Lampen zeigt die energieEtikette, insbesondere im Falle der Haushaltgeräte, wesentliche Wirkungen. So hat die energieEtikette im Jahr 2003 zu einer Erhöhung des Anteils der A-klassierten Haushaltgeräte von 7 bis 10 Prozent (Ausnahme: Wäschetrockner) und des Anteils der A-klassierten Lampen von 4 Prozent des Gesamtmarktes geführt. Bezüglich Energieeinsparungen kann festgehalten werden, dass die energieEtikette im Jahr 2003 bei den Lampen zu einer Einsparung von 1.7 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs der Lampen bzw. von 3.5 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs der Haushaltgeräte geführt hat. Generell kann gemäss dieser Evaluation festgehalten werden, dass die energieEtikette wirkt.

Bei den Lampen sind gemäss der Evaluation die Wirkungen der energieEtikette auf das Angebot sehr gering. Die Entwicklung in Richtung Energieeffizienz wird bei den Lampen vor allem durch die Anstrengungen der Hersteller hinsichtlich neuer Energiesparlampen geprägt. Gleichzeitig wird aufgrund der Nachfrage nach wie vor ein umfangreiches Sortiment an konventionellen Lampen angeboten. Bei den Haushaltgeräten ist die Wirkung der energieEtikette auf das Sortiment des Handels wesentlich grösser.

Obwohl die oben beschriebenen Erfolge der energieEtikette beachtlich sind, sind zur Erreichung des Stabilisierungsziels beim Stromverbrauch von Haushaltgeräten und Lampen bis 2010 weitere Anstrengungen notwendig, vor allem bei den Haushaltgeräten. So müssen die Anstrengungen der Hersteller und die Wirkung der energieEtikette in den verbleibenden Jahren bis 2010 deutlich gesteigert werden, um das seit 2000 erfolgte Wachstum zu kompensieren und die voraussichtliche jährliche Zunahme des Energieverbrauchs bis 2010 zu stabilisieren.

Bereits im März 2008 hat der Bundesrat eine Verschärfung der Anforderungen an netzbetriebene elektrische Haushaltlampen beschlossen. Um die schlechtesten Lampen vom Schweizer Markt abzuhalten, wurde vorerst eine Mindestanforderung entsprechend der Energieeffizienzklasse E der Energieetikette mit gewissen Ausnahmen eingeführt. Von einem generellen Glühlampenverbot wurde abgesehen, da auch in der EU ein solches Verbot noch nicht besteht. Es ist aber die klare Absicht, die Mindestanforderung der Klasse D auf 2012 einzuführen, da die EU bis dahin ein Glühlampenverbot plant. Die bereits beschlossene Änderung tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

Im Rahmen der nun folgenden Ausführungen zu den verschiedenen Gerätekategorien findet sich jeweils auch ein Hinweis auf diejenige Effizienzklasse, zu der die ökologischsten und wirtschaftlichsten Geräte gehören. Bei den Lampen wird jedoch auf die Angabe der wirtschaftlichsten Energieeffizienzklasse verzichtet, da die Einsatzbedingungen eine deutlich grössere Streuung aufweisen als die der übrigen Haushaltgeräte mit Energieetikette.

4.1 Haushaltwaschmaschinen (Anhang 2.4)

Haushaltwaschmaschinen aus der Energieeffizienzklasse A sind die ökologischsten und ökonomischsten Geräte. Gleichzeitig werden auch am meisten Geräte aus dieser Klasse verkauft. Künftig müssen Haushaltwaschmaschinen den Anforderungen gemäss Energieeffizienzklasse A entsprechen.

Ausgenommen sind Geräte, die auch aus anderen Energiequellen betrieben werden können, Geräte ohne Schleudervorrichtung sowie Geräte mit getrennten Wasch- und Schleuderbehältern (z. B. Doppelbehältermaschinen).

Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, effizientere Maschinen mit A+ auszuzeichnen.

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