Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten
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Energieeffizienzsteigerungen. Die grössten Anteile dieser Differenz stammen von den Lampen (aktuell nicht enthalten, da 1. Stufe bereits vorgezogen; 2. kommende Stufe: ganzheitliches Glühlampenverbot) und von den Elektromotoren (2. Stufe wird einen deutlich höheren Nutzen erzielen).
Auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz ist der erste Schritt von Mindestanforderungen gleichwohl von grosser Bedeutung: Produzenten und Handel befassen sich verstärkt mit der Effizienz ihrer Geräte, und Discountangebote von Billigstgeräten mit anschliessend überhöhten Betriebskosten stören das Marktangebot nicht mehr.
7.2 Volkswirtschaftliche Wirkung
Einsparungen bei den Energiekosten, Mehrkosten beim Gerätekauf sowie die Durchsetzungskosten sind in erster Näherung die zu berücksichtigenden Einflussgrössen. Die vorgeschlagenen Grenzwerte für die Mindestanforderungen sind so angesetzt, dass die dadurch verbotenen Geräte im Vergleich zum übrigen Angebot für den Käufer und Nutzer ohnehin unwirtschaftlich wären. Dies gilt für alle Gerätekategorien, immer vorausgesetzt, dass der Käufer auch die anschliessend resultierenden Energiekosten selbst tragen muss.
Mehrkosten für Haushaltgeräte und elektronische Geräte (es sind teilweise andere Netzteile vorzusehen) werden sich kontinuierlich reduzieren. Gründe dafür sind der technologische Fortschritt und das grösser werdende Angebot an energieeffizienten Geräten.
Um den einschränkenden Teil der Regulierungsfolgen klein zu halten, sollen die Ziele des Aktionsplans bei mehreren Gerätekategorien zeitlich gestuft abgehandelt werden. Dadurch können sowohl das Marktangebot als auch die nachfragenden Akteure ohne grössere Umstellungen die angestrebten Effizienzziele erreichen. Importeure und Handel müssen sich allerdings trotzdem bei der Auswahl ihrer Sortimente mit den neuen Anforderungen befassen. International aktive Unternehmen sind jedoch seit einiger Zeit mit solchen Situationen konfrontiert. In verschiedenen asiatischen Länder, aber auch in den USA und Kanada bestehen bereits für diverse Gerätekategorien weitgehende Mindestvorschriften für die Energieeffizienz.
7.3 Vollzugskosten
Vorschriften sollten nur erlassen werden, wenn auch der Wille und die Mittel zur Durchsetzung vorhanden sind. Erfahrungswerte bestehen bereits mit der Kontrolle der Energieetikette für Haushaltgeräte und -lampen. Durch eine geschickte, mehrstufige Wahl der Stichprobenzahl und -detaillierung lässt sich mit verhältnismässig geringen Mitteln eine gute Durchsetzung der Vorschriften erzielen. Vorteilhaft wirkt sich dabei aus, dass bei falsch deklarierten Geräten die Aufwendungen für die Nachmessungen dem Anbieter belastet werden. Dies ist auch für die künftigen Kontrollen so geplant.
Für die Durchsetzung der vorliegenden Mindestanforderungen an Elektrogeräte rechnet das BFE mit zusätzlichen jährlichen Aufwendungen von rund 150'000 CHF für Kontrollen, Stichproben und Messungen.
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