Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten

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sollten, lassen sich diese in den meisten Fällen mit dem zweiten Schritt der Schweiz wieder egalisieren.

3.1 Haushaltgeräte

Die EU hat Anforderungen an mehrere Kategorien von Haushaltgeräten in Arbeit. Zeitlich im Vordergrund stehen Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler. Die Arbeiten der EU sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass sich bereits konkrete Grenzwerte abzeichnen würden.

Beim aktuellen Stand werden mit den Vorschriften für Haushalt - Kühl- und Gefriergeräte, Haushalt-Waschmaschinen, Haushalt-Wäschetrocknern, Haushalt-Wasch-Trockenautomaten, und Haushalt-Elektrobacköfen Abweichungen zum EU-Recht geschaffen. Es ist aber zu erwarten, dass die EU für diese Geräte in den nächsten Jahren ebenfalls Effizienzvorschriften erlassen wird. Falls dann noch Abweichungen bleiben, kann mit der nächsten EnV-Änderung eine Harmonisierung erreicht werden.

3.2 Elektronische Geräte

Nach heutigem Wissensstand entsprechen unsere gemäss Aktionsplan Energieeffizienz formulierten Vorschriften den Vorschriften, wie sie die EU als erste Stufe in Arbeit hat. Drei Jahre nach Inkrafttreten der ersten Stufe beabsichtigt die EU eine Verschärfung. Falls wider Erwarten kleine Abweichungen gegenüber der Schweiz auftreten sollten, könnte sie die Schweiz anschliessend wieder ausmerzen. Abweichungen dürften kurzfristig am ehesten bei den Set-Top-Boxen auftreten, wo die EU-Position noch nicht klar ist. Für den Schweizerischen Markt mit überwiegend proprietären Boxen stellt dies aber kein nennenswertes Hemmnis dar.

3.3 Elektromotoren

Von der EU ist zu erwarten, dass sie in einem Schritt, aber zeitlich später direkt die Klasse IE2 vorschreiben wird. Unser Vorgehen mit zwei Schritten bietet für die Industrie einfachere Übergänge. Unser erster Schritt mit der Effizienzklasse IE1 betrifft in erster Linie eingebaute Motoren, bei denen für die Erwerber der Maschinen und Anlagen wenig oder keine Transparenz in Sachen Energieeffizienz gewährleistet ist. Aus dieser Sicht ist es wichtig, nicht Entscheide der EU abzuwarten. Von der EU werden erste Informationen zum konkreten Vorgehen per März/April 2009 erwartet.

4. Geplante Mindestanforderungen an Haushaltgeräte und -lampen

Seit dem 1. Januar 2002 ist in der Schweiz die EU-kompatible Energiedeklaration für Haushaltgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler) und Haushaltlampen in Kraft, seit dem 1. Januar 2003 ist die Deklaration obligatorisch. Diese Energiedeklaration wird mittels der energieEtikette umgesetzt, die den Energieverbrauch und die Energieeffizienz (nach Energieeffizienzklassen A bis G) anzeigt. Gleichzeitig wurden für Kühl- und Gefriergeräte mit hohem Stromverbrauch ab 1. Januar 2003 EU-kompatible Zulassungsbeschränkungen eingeführt. Die bisher von der Energiedeklaration betroffenen Haushaltgeräte verbrauchen rund 16% des Stromverbrauchs in der Schweiz.

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