Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/24: Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 19 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
mit den Personen in Berührung kommen, denen die materielle Produktion der Ausweise auferlegt ist.
2.4 Art. 102a (neu) Biometrische Daten für Ausweis
1 Die zuständige Behörde kann die für die Ausstellung eines Ausländerausweises erforderlichen biometrischen Daten speichern und aufbewahren.
2 Die für die Ausstellung eines Ausweises erforderlichen biometrischen Daten werden in der Regel alle fünf Jahre neu erfasst. Der Bundesrat legt die Ausnahmen fest.
3 Die kantonalen Migrationsbehörden können die gespeicherten und aufbewahrten Daten zur Erneuerung eines Ausweises wiederverwenden.
Zustimmung
Kantone: JU, FR, GE, TI, VS, SH, GR, TG, SO, NW, GL, AG, UR, SG, LU, SZ, OW, ZH, BL, ZG, AR, VD, AI, BS, NE
Interessierte Kreise: CP, SSV, SAV, FER, SVEK, SGeV, VSPB, EZV, ASA, SGV
Parteien: CSP, FDP.Die Liberalen
FR und der SSV unterstützen den Vorschlag, die Daten in ZEMIS zu speichern. Sie sind jedoch der Ansicht, dass eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde zum Zeitpunkt der Erneuerung des Ausweises nicht erforderlich ist. Die jährliche Überprüfung der Identität erscheint überflüssig. Die mit der Erneuerung des Ausweises einhergehenden Bedingungen können ohne Erscheinen der betroffenen Person überprüft werden.
FR weist darauf hin, dass die Datenschutzerfordernisse berücksichtigt werden müssen, wenn die biometrischen Daten länger gespeichert werden, als dies für die Ausstellung des Ausweises nötig ist.
Für das CP ist die Aufbewahrung der biometrischen Daten nicht problematisch, das Volk hätte einer solchen in Bezug auf den biometrischen Schweizer Pass auch zugestimmt. Die Daten müssten jedoch von anderen Dateien getrennt werden.
Der SAV ist der Meinung, dass im Gesetz erwähnt werden muss, wie lange die Daten aufbewahrt werden. Der SAV und die FER möchten, dass erklärt wird, wieso die Fingerabdrücke alle fünf Jahre erfasst werden müssen.
Für GE ist die Aufbewahrung der Daten aus Gründen des Zeitgewinns und der Effizienzsteigerung unbedingt notwendig. GE wünscht für die Zukunft, dass die Fotografie in ZEMIS optisch dargestellt werden kann, da die Inhaberin oder der Inhaber nicht mehr persönlich mit dem abgelaufenen Ausweis erscheinen muss, um diesen zu erneuern. BS geht davon aus, dass das Gesichtsbild, das zurzeit durch die kantonalen Behörden aus technischen Gründen nicht gelesen werden kann, für die Einführung der Biometrie gelesen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird dies unvermeidbar zu Problemen bei der Personenidentifizierung führen.
TI beantragt, dass der Kanton frei bestimmen darf, welche Behörde die biometrischen Daten erfassen kann. Dies insbesondere mit dem Ziel, Synergien mit der Erfassung biometrischer Daten für den Schweizer Pass schaffen zu können. Gemäss VS sollten die Gemeindebehörden die Erneuerungsgesuche bearbeiten können und im Gesetz erwähnt werden.
Für SO erscheint es sinnvoll, dass Daten für die Verlängerung während einer gewissen Zeit wieder verwendet werden können. Es wird begrüsst, dass es im Hinblick auf die Aktualität bei grösseren Veränderungen möglich bleibt, auch nach kürzerer Zeitpanne neue Gesichtsbilder und Fingerabdrücke zu erheben.