Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/24: Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 19 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

4.1.3 Art. 9 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2 Bst. a sowie Abs. 3

1Das BFM kann die von ihm oder in seinem Auftrag im Informationssystem bearbeiteten Daten des Ausländerbereichs folgenden Behörden durch ein Abrufverfahren zugänglich machen:

a. den kantonalen und kommunalen Ausländerbehörden, den kantonalen und kommunalen Polizeibehörden, den kantonalen Sozialhilfe-, Arbeitsmarkt- und Bürgerrechtsbehörden für ihre Aufgaben im Ausländerbereich sowie den kantonalen und kommunalen Polizeibehörden zur Personenidentifikation.

2 Das BFM kann die von ihm oder in seinem Auftrag im Informationssystem bearbeiteten Daten des Asylbereichs folgenden Behörden durch ein Abrufverfahren zugänglich machen:

a. den kantonalen und kommunalen Ausländerbehörden, den kantonalen und kommunalen Polizeibehörden, den kantonalen Sozialhilfe- und Arbeitsmarktbehörden für ihre Aufgaben im Asylbereich sowie den kantonalen und kommunalen Polizeibehörden zur Personenidentifikation.

3 Der Onlinezugriff auf nicht besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) wird in der ZEMIS-Verordnung geregelt.

Zustimmung

Kantone: JU, FR, GE, TI, VS, SH, GR, TG, SO, NW, GL, AG, UR, SG, GR, LU, SZ, OW, ZH, BL, ZG, AR, VD, AI, BS, NE

Interessierte Kreise: SGB, CP, SSV, FER, FIMM, SVEK, SGeV, VSPB, EZV, ASA, SGV

Parteien: SP, CSP, FDP.Die Liberalen

Der SSV ist erfreut, dass die kommunalen Polizeibehörden direkten Zugang zu den Daten des Ausländerbereichs haben. Es ist hingegen nicht klar, wieso die Sozialhilfe-, Arbeitsmarkt- und Bürgerrechtsbehörden nicht über denselben Zugang verfügen.

Gemäss der FER sollten die Gemeindebehörden bestimmter touristischer Orte zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung Zugang zu den Daten haben.

Ablehnung Interessierte Kreise: EKM Parteien: SVP

Die EKM spricht sich gegen einen generellen Zugang der Sozialhilfe- und Einbürgerungsbehörden auf die ZEMIS-Daten aus. Der direkte Zugang soll lediglich in begründeten Einzelfällen gewährt werden.

Vorschlag

Der SGeV begrüsst, dass auch kommunalen Polizeibehörden Daten des Ausländerbereichs zugänglich gemacht werden und beantragt, dass eine generelle Aufnahme der kommunalen Behörden in Artikel 9 Absätze 1 und 2 erfolgt. Es wird festgehalten, dass die Rolle der kommunalen Migrationsbehörden im Allgemeinen als geschwächt wahrgenommen wird.

1 ...

a. den kantonalen und kommunalen Ausländerbehörden, den kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeibehörden, den kantonalen und kommunalen Sozialhilfe-, Arbeitsmarkt- und Bürgerrechtsbehörden für ihre Aufgaben im Ausländerbereich sowie den kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeibehörden zur Personenidentifikation.

2 ...

a. den kantonalen und kommunalen Ausländerbehörden, den kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeibehörden, den kantonalen und kommunalen Sozialhilfe- und Arbeitsmarktbehörden für ihre Aufgaben im Asylbereich sowie den kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeibehörden zur Personenidentifikation.