Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/24: Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 19 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
genommen. Diese Gebühren sollen kostendeckend sein, damit die Kantone die ihnen vom Bund auferlegten Zusatzkosten tragen können. Bei der Festlegung der Gebührenhöhe soll der personelle Aufwand einbezogen werden. ZG hält zusätzlich fest, dass die Gebühr auch die Kosten für die Beschaffung und Wartung der Enrolment Stations sowie der Einheit zur Steuerung der Software abdecken müsse. NE merkt zudem an, dass die Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bundesamt für Migration und die Organisation der Ausstellung der neuen biometrischen Dokumente keine negativen finanziellen Folgen für die Kantone haben sollten. Das Einrichtungsverfahren darf nicht zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder weiteren Kosten für die Kantone führen.
NE befürwortet auch die Gesetzesänderungen und weist darauf hin, dass es durch die Aufbewahrung der Daten während fünf Jahren möglich sein sollte, die Kosten für die Kantone in Grenzen zu halten. NE stellt fest, dass der Kreis der betroffenen Ausländerinnen und Ausländer zurzeit nicht bekannt ist. Diese Information wäre für die Kantone jedoch wichtig, um den anfallenden Verwaltungsaufwand und die von ihnen zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb und den Erfassungssystemen einschätzen zu können.
BS ist ebenfalls mit den Gesetzesänderungen grundsätzlich einverstanden. Er schlägt vor, dass eine entsprechende Bestimmung zu Artikel 1 Ziffer 4 der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 im AuG eingeführt werden sollte (biometrische Merkmale dürfen nur zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität verwendet werden).
ZH weisst darauf hin, dass sich das Ausstellungsverfahren des neuen Ausländerausweises für die Kantone sehr aufwendig gestaltet.
Die SP, der SGB, die EKM und das FIMM heissen den Entwurf insgesamt gut. Sie sind jedoch der Ansicht, dass die Aufbewahrung der biometrischen Daten in einer Datenbank im vorliegenden Fall nicht nötig ist. Die CSP zweifelt an der Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz im Rahmen der Aufbewahrung der biometrischen Daten.
Das CP, der SSV, der SAV, die FER, GE, TI, VS, SH, GR, VD und der SGV sind mit dem Entwurf einverstanden und begrüssen die zentrale Aufbewahrung der biometrischen Daten ausdrücklich.
NW, UR, SG, LU, SZ, OW, AI, der SBV und die KKJPD stimmen den Anpassungen im AuG und BGIAA ohne weitere Bemerkungen zu.
FDP.Die Liberalen befürwortet die vorgesehenen Gesetzesänderungen grundsätzlich und spricht sich für den vorliegenden Entwurf aus. Sie hat keine Vorbehalte gegenüber der Datenbank. Der VSPB unterstützt die Vorlage grundsätzlich, sofern das Sammeln, Verarbeiten und Überprüfen der biometrischen Informationen ausschliesslich im Kompetenzbereich der Behörden bleibt.
Die SVP hat die Einführung des biometrischen Passes abgelehnt und lehnt auch die „Biometrisierung“ des Ausländerausweises ab, um den berechtigten Bedenken eines Grossteils der Bevölkerung in Bezug auf die Sicherheitsdefizite der Biometrietechnik Rechnung zu tragen. Es bestehe die Gefahr, dass sensible Personenmerkmale entwendet und für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten. Die SVP verlangt, die „Biometrisierung“ von Ausweisdokumenten so lange auszusetzen, bis die Sicherheitsprobleme behoben sind, und verlangt die Berücksichtigung einer Kommissionsinitiative der SPK.
Die DJS lehnen die biometrische Datensammlung aus grundsätzlichen Überlegungen ebenfalls ab.