Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/24: Bericht über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 19 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
– zu gewähren, die bei der Einreichung eines Asylgesuchs in den Empfangs- und Verfahrenszentren oder an den Flughäfen erfasst werden. Damit diese Daten aus MIDES automatisch in die elektronischen Dossiers der Asylsuchenden, d. h. in ZEMIS, übernommen werden können, muss darauf hingewiesen werden, dass in ZEMIS fortan auch biometrische Daten aus dem Asylbereich enthalten sind.
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Das BGIAA sowie die entsprechende Vollziehungsverordnung (ZEMIS-Verordnung) wurden 2006 im Rahmen der Fusion des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) im Jahr 2006 ausgearbeitet. Dies führte zu einer technischen Zusammenführung der Datenbanken dieser Ämter. Die bereits bestehenden Rechtstexte wurden in einem einzelnen Gesetz und in einer Verordnung zusammengefasst (im BGIAA und in der ZEMIS-Verordnung). Die vorliegende Revision bietet die Möglichkeit, den Zugang der berechtigten Behörden zur Datenbank ZEMIS besser festzulegen. Schliesslich wird im Gesetz neu definiert, zu welchem Zweck die Daten der elektronischen Dossiers des Bundes im Ausländer- und Asylbereich (E-Dossiers) bearbeitet werden.
2. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
2.1 Ausgangslage
Die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 und die entsprechenden Gesetzesänderungen müssen vom Parlament genehmigt werden. Die Vernehmlassung wurde vom 24. Juni bis am 7. Oktober 2009 durchgeführt. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Parteien, die Kantone, die Dachverbände der Wirtschaft, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die weiteren interessierten Kreise. Auf eine Stellungnahme verzichtet haben die ASO, der SVZ, das BVGer, der VSAA und kv schweiz.
2.2 Allgemeine Beurteilung des Übernahmeentwurfs und der Gesetzesänderungen
Die grosse Mehrheit der konsultierten Instanzen befürwortet die Übernahme der neuen Schengen-Weiterentwicklung.
TG ist mit dem Übernahmeentwurf sowie den Gesetzesänderungen grundsätzlich einverstanden. Er bittet jedoch gemeinsam mit der ASA, in diesem Zusammenhang das fehlende Einreisedatum wieder in den Ausländerausweis aufzunehmen.
Auch für GR und ZG gibt diese Vorlage zu keinen grundsätzlichen Bemerkungen Anlass. Da jedoch die Details, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Kantone haben, erst auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen, sind die Folgen der Gesetzesänderungen für die Kantone nicht vollumfänglich abschätzbar. Da die Kantone zu den sie betreffenden Fragen erst bei Vorliegen eines konkreten Verordnungsentwurfs abschliessend Stellung nehmen können, ist im Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnungen ein zusätzliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
JU, FR, TI, VS und NE sprechen sich für die Umsetzung dieser Schengen-Weiterentwicklung in der Schweiz aus. Sie halten fest, dass zwingendermassen eine Gebühr für das Erfassen der biometrischen Daten und die Ausfertigung des Ausweises einzuführen ist, damit die aus diesen Aufgaben resultierenden effektiven Kosten gedeckt sind. FR beantragt, dass der Bund die Gesetzesgrundlagen schafft, welche es den Kantonen erlauben, die Gebühren vor Erbringung der Dienstleistung zu erheben.
Dass eine Erhebung einer Gebühr für das Erfassen biometrischer Daten sowie für die Ausweisproduktion vorgesehen ist, wurde von SO, BL, AG, ZG und NE zustimmend zur Kenntnis