Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht zum KGS-Inventar
Als Zeitgrenze für die Aufnahme von A-Objekten ins KGS-Inventar wurde das Jahr 1980 gewählt, weil eine gewisse zeitliche Distanz für eine Bewertung unabdingbar ist.
Die Bewertung der Einzelbauten im Rahmen der Revision des KGS-Inventars ist eine Pionierleistung, die erstmals überhaupt einen schweizweiten Vergleich bestimmter Baugattungen ermöglicht. Ein solcher gesamtschweizerischer Quervergleich für Einzelbauten fehlte bisher, er ist also ein Novum. Es liegt in der Natur einer in knapp bemessenem Zeitraum entstanden Pionierarbeit, dass sie noch gewisse Mängel und Lücken aufweisen kann. Doch damit ist eine neue Basis gelegt, die wie alle Inventare bei künftigen Revisionen auf Grund neuer Erkenntnisse zu revidieren und zu ergänzen sein wird. Wie die nachstehend aufgeführten Punkte aufzeigen, war dies bei der Einstufung der Objekte den Bearbeitenden und dem Komitee mehr als bewusst.
Das Inventar basiert zu einem grossen Teil auf den bei den kantonalen Denkmalpflege-
stellen vorhandenen Unterlagen und widerspiegelt damit auch den Stand der Denkmal-Erfassung in den einzelnen Kantonen. Es sind je nach Kanton beträchtliche Unterschiede bei den Objektkategorien festzustellen, weil die unterschiedlichen Bauten von den verschiedenen Denkmalpflegen nicht gleich gewichtet wurden (z. B. bäuerliche Kleinbauten, Bauten von Industrie und Gewerbe, Schulhäuser, Bauten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts).
Für gewisse Objektkategorien bestand schweizweit bereits seit längerem eine Über-
sicht, etwa für Burgen und Schlösser, während sie für andere Kategorien noch weitgehend fehlt (als Beispiele zu nennen sind hier bäuerliche und ländliche Wohn- und Gewerbebauten). Die Auswahl der national eingestuften Objekte in letzteren Baugattungen ist dadurch weniger objektiv und wird bei der nächsten Revision des KGS-Inventars ergänzt werden müssen.
Die Bewertung nimmt Einzelbauten aufgrund ihrer individuellen Qualität und Einzigar-
tigkeit als Objekte von nationaler Bedeutung auf und nicht als Repräsentant einer Objektserie. Damit fielen Gruppen mit Objekten ähnlicher Art aus dem Inventar, etwa gleichartige Bahnhöfe an derselben Strecke oder Bauernhäuser eines bestimmten Typus. Es wird bei der nächsten Revision zu entscheiden sein, wie man künftig mit solchen Objekten zu verfahren gedenkt.
Ein Inventar stellt immer eine Momentaufnahme dar und ist nie abschliessend. Aus diesem Grund muss auch der «Mut zur Lücke» bestehen – allfällige Mängel können im Rahmen künftiger Revisionen jederzeit behoben werden.
5.2 Sammlungen in Museen, Archiven und Bibliotheken
Die namentliche Erwähnung von Sammlungen, d. h. von mobilem Kulturgut, im neuen KGS-Inventar ist als weitere positive Neuerung zu würdigen. Während in der 1995er-Ausgabe des Inventars nur die wichtigsten Museums-Sammlungen bezeichnet waren und bedeutende Bibliotheks- und Archivbestände lediglich mit einem einzigen Satz pauschal zum Schutz empfohlen wurden, haben für die revidierte Ausgabe mehrere Arbeitsgruppen auch die Sammlungen anhand einheitlicher Kriterien geprüft.
5.2.1 Sammlungen in Museen
Kein Museum hat nur national bedeutende Objekte. Bei der Einstufung von Sammlungen von nationaler Bedeutung ging man von einer Mindestanforderung von rund 25% wichtiger Objekte in einem Bestand aus. Als hilfreiche Grundlage dienten dabei der Schweizerische Museumsführer, der im gleichen Zeitraum wie das KGS-Inventar überarbeitet wurde, sowie die Kontakte zum Verband der Museen der Schweiz (VMS) und zur Schweizer Vertretung des Internationalen Museumsrates (ICOM). Privatsammlungen wurden nicht in die Überprü-
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