Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht zum KGS-Inventar
che Bauten als Kulturgüter von nationaler Bedeutung vorzuschlagen, insbesondere wenn in einzelnen Kantonen gewisse Baugattungen untervertreten waren (Architektur nach 1950,
Industrie- und Gartenanlagen, Kraftwerke usw.).
Für spezifische Gattungen wurden zudem ausgewiesene Spezialisten beigezogen, etwa der Burgenverein für die Einstufung von Burgen, Burgruinen usw., die Bauernhausforschung für Bauernhäuser und ländliche Kleinbauten, Fachleute für Industriedenkmäler, Verkehrsmittel und -anlagen sowie für Objekte im öffentlichen Raum wie Pärke, Gärten und Quaianlagen.
In die Überprüfung miteinbezogen wurden alle vorhandenen gesamtschweizerischen bzw. überkantonalen Inventare, so etwa bundesinterne Listen, das Verzeichnis der Baudenkmäler unter dem Schutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Verzeichnisse über Bahnhofsgebäude der SBB, über Zollbauten und Postgebäude.
Auch Publikationen wie die Kunstdenkmäler der Schweiz, die Kunstführer durch die Schweiz, die Bände des Inventars der neueren Schweizer Architektur 1850–1920 (INSA), das Architektenlexikon der Schweiz, der Schweizer Architekturführer 1920–1990, die Burgenkarte, die ICOMOS-Liste der historischen Gärten und Anlagen der Schweiz, das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) sowie Sekundärliteratur zu einzelnen Baugattungen wurden bei der Arbeit beigezogen.
8.4 Berücksichtigung von Schweizer Objekten aus der UNESCO- Welterbekonvention11 im KGS-Inventar
Das KGS-Inventar basiert auf der internationalen Grundlage des HAK, einer
UNESCO-Konvention von 1954. Im Jahre 1972 setzte die UNESCO-Generalkonferenz mit der sogenannten «Welterbekonvention» ein anderes internationales Abkommen in Kraft.
Dieses «Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt» hat seither eine wichtige Rolle in Bezug auf die Entwicklung des Denkmalbegriffs gespielt. Es will das natürliche und kulturelle Erbe, das von aussergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist, auswählen und in einer Liste erfassen. Unter den zurzeit 878 Objekten in dieser Welterbe-Liste (Stand: Juli 2008) ist auch die Schweiz mit neun Einträgen vertreten: drei davon betreffen das Naturerbe (Jungfrau-Aletsch-Bietschhorngebiet, 2001; Monte San Giorgio, 2003; Tektonikarena Sardona, 2008), deren vier das bauliche Erbe (Stiftsbibliothek und Stiftsbezirk St. Gallen, 1983; Kloster Müstair, 1983; die Altstadt von Bern, 1983; die drei Burgen von Bellinzona, 2000). Zudem sind zwei grossflächige Objekte im Kulturerbe aufgeführt (Lavaux, 2007 sowie die Rhätische Bahn in der Kulturlandschaft Albula/Bernina, 2008).
In Übereinstimmung mit den oben erwähnten Abgrenzungen zu anderen Inventaren entschied sich das Komitee dafür, die Naturerbe-Objekte im KGS-Inventar nicht zu erwähnen, hingegen das Kulturerbe – sofern es den Kriterien entsprach – in den Bereich der Einzelbauten zu integrieren. Dies war beim Stiftsbezirk St. Gallen und beim Kloster Müstair kein Problem (Aufnahme als Baugruppe, vergleichbar mit ISOS-Spezialfällen); die drei Burgen von Bellinzona wurden (ebenso wie die Murata) aufgrund ihrer räumlichen Distanz je als Einzelobjekt aufgenommen. Die Rhätische Bahn wurde zwar nicht als Streckenelement aufgenommen (vgl. Bemerkung zu den Bahnstrecken in Kap. 5.4 Spezialfälle), der Landwasser-Viadukt sowie einige Bauten im Perimeter der Kulturlandschaft haben jedoch als Einzelobjekte Aufnahme im KGS-Inventar gefunden. Die Altstadt von Bern fand in ihrer Gesamtheit keine Aufnahme, weil ganze Ortsbilder im neuen KGS-Inventar nicht mehr aufgeführt werden. Etliche bedeutende Gebäude innerhalb des Perimeters der Berner Altstadt wurden aber selbstverständlich als Einzelbauten von nationaler Bedeutung eingestuft. Dasselbe gilt für das Lavaux, welches als Kulturlandschaft seit 2007 Bestandteil der UNESCO-Liste ist.
11 Die aktuelle Liste ist zu finden unter: http://whc.unesco.org/en/list 16/22 Ident-Nr./Vers. 10011565875/01 MS ID/Vers. 10004/02 Aktenzeichen 272.1-08