Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 22 Seiten

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Erläuternder Bericht zum KGS-Inventar

Denkmalpflege und Archäologie versandt worden war, deckte diesen Mangel schonungslos auf. Einzelne Kantone meldeten auch an, dass die Überprüfung des alten Inventars mangels Definitionen nicht möglich sei.

Das KGS-Inventar musste daher auf solide Grundlagen gestellt werden; die Revision brachte die Chance dazu. Die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundesamtes für Kultur (BAK) arbeitete dabei eng mit dem Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zusammen. Die Synergien wurden genutzt. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Komitees sowie weiteren Fachleuten (aus den Bereichen Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Archäologie) entwickelte in der Folge im Auftrag der beiden Bundesämter eine Matrix1, die eine Übersicht der Einzelobjekte innerhalb definierter Baugattungen sowie deren Quervergleich auch zwischen den Kantonen möglich machte. Diese Matrix wurde in zwei Pilotphasen getestet und gemäss den Erfahrungen bei der Auswertung modifiziert. Im Rahmen der Gesamtrevision des KGS-Inventars wurde für jedes geprüfte Objekt eine Matrix erstellt.

Damit konnten erstmals überhaupt Einzelobjekte von nationaler Bedeutung mit Hilfe einheitlicher Kriterien bewertet und schliesslich innerhalb der einzelnen Baugattungen in einem gesamtschweizerischen Vergleich als A-Objekte eingestuft werden. Auf die Beurteilung und Überprüfung der B-Objekte musste verzichtet werden, da diese Aufgabe innert nützlicher Frist nicht zu bewältigen war und letztlich Sache der Kantone ist.

Der Fachbereich KGS ist jedoch bestrebt, auch die Listen der B-Objekte auf einen aktuellen Stand zu bringen. Dies soll in Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kantonen, dem Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz und dem Fachbereich KGS geschehen.

Bis dahin sind für die Bezeichnung der B-Objekte folgende Grundlagen gültig:

 die B-Objekte aus dem 1995er-Inventar ohne jene Kulturgüter, die im Rahmen der Re-

vision zu A-Objekten aufgestuft wurden, und ohne Ortsbilder, Weiler, Altstädte usw.

(Grundsatzentscheid im Erläuternden Bericht, S. 5);

 die im Rahmen der Revision zwischen 2000 und 2007 von den Kantonen gemeldeten

Änderungen bzw. Vorschläge für B-Objekte;

 die im Rahmen der Revision als A-Objekte vorgeschlagenen, vom übergeordneten Be-

wertungsausschuss jedoch auf B zurückgestufte Objekte.

4.2 Sammlungen, Archäologie und Spezialfälle

Im neuen KGS-Inventar werden zum ersten Mal auch systematisch Sammlungen von nationaler Bedeutung in Museen, Archiven und Bibliotheken nach wissenschaftlichen Kriterien überprüft und bewertet. Auch hier waren Mitglieder des Komitees sowie weitere Fachleute und Spezialisten im Rahmen mehrerer Arbeitsgruppen tätig, um schliesslich gemeinsam die Sammlungen von nationaler Bedeutung zu bestimmen.

In weiteren Kategorien werden zudem archäologische Fundstellen sowie Spezialfälle (z. B. die Dampfschiffe auf den Schweizer Seen oder Bergbahnen) im KGS-Inventar ausgewiesen.

Als sinnvolles Arbeitshilfsmittel für die Einstufung all dieser Kulturgüter entwickelten die Bearbeiter die bei den Einzelbauten benutzte Matrix weiter und passten diese an die spezifischen Bedingungen der zu beurteilenden Objekte an.

1 Die Matrix lehnt sich inhaltlich an die Bewertungskriterien an, die der Kanton Bern im Rahmen seiner Bauinventare benutzt. Einzelne Kriterien wurden hingegen für die gesamtschweizerische Verwendung angepasst oder ersetzt. 6/22 Ident-Nr./Vers. 10011565875/01 MS ID/Vers. 10004/02 Aktenzeichen 272.1-08