Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 22 Seiten

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Erläuternder Bericht zum KGS-Inventar

zeichnet, werden während der Anhörung des KGS-Inventars aber nicht aktiv aufgeschaltet (damit man sich in dieser Phase voll auf die Kulturgüter konzentrieren kann).

Die Punktobjekte aus dem KGS-Inventar werden an der Stelle ihrer Koordinate mit einem blau-weissen KGS-Schild gekennzeichnet, flächenhafte Objekte wie Stadtbefestigungen oder archäologische Zonen (letztere vorerst nur mit Passwort sichtbar) sind mit KGS-Schild und einem umgebenden blauen Kreis dargestellt.

Die wichtigsten Funktionen sowie Benutzungshinweise sind in einem Hilfe-Text via Website der GIS-Plattform (http://kgs-gis.admin.ch) oder direkt auf der KGS Inventar-Seite im Webauftritt des BABS zu finden (www.kulturgueterschutz.ch -> KGS Inventar).

Im Unterschied zu den vorherigen Ausgaben des KGS-Inventars (1988, 1995) werden neu – im GIS und im Katalog – nur noch die Kulturgüter von nationaler Bedeutung (A-Objekte) aufgeführt.

Zu diesem Vorgehen entschied man sich, weil für die Einstufung der B-Objekte – anders als bei den A-Objekten – noch kein einheitlicher methodischer Bewertungsstandard angewandt werden konnte (je nach Kanton sind bei den B-Objekten gewisse Baugattungen wie Sakralbauten, ländliche Kleinbauten oder etwa neuere Bauten im gesamtschweizerischen Vergleich über- bzw. untervertreten; vgl. auch S. 6).

Die gesetzliche Vorgabe verlangt lediglich eine Liste, anhand derer die Kulturgüter lokalisiert werden können. Neben diesen öffentlich zugänglichen Standardangaben (Objektbezeichnung, Gemeinde, Adresse bzw. Koordinaten) wollte der Fachbereich Kulturgüterschutz jedoch die Chance nutzen, künftig im GIS auch zusätzliche Informationen einzubauen (Baugattung, Fotos, Kurztexte, Links zu den betroffenen Kulturgütern usw.). Einige Beispiele dafür können bereits im Rahmen der Anhörung betrachtet werden, zurzeit bestehen diese Informationen aber nicht für sämtliche A-Objekte. In den folgenden Jahren soll dieses Angebot komplettiert und weiter ausgebaut werden.

Mit Passwortschutz sind zudem für Fachstellen im Rahmen der Anhörung auch die Bewertungsmatrizen hinterlegt. Es handelt sich dabei nicht um offizielle Anhörungsunterlagen,

sondern – im Sinne einer Dienstleistung – um zusätzliche Informationen. Diese Arbeitshilfsmittel sind deshalb auch nicht dreisprachig aufgearbeitet, sondern geben in der jeweiligen Sprache der Bearbeitenden die Gründe für eine Einstufung als Objekt von nationaler Bedeutung. Es ist zu überlegen, ob diese Informationen in den folgenden Jahren übersetzt und allenfalls einem weiteren Kreis von Betroffenen zugänglich gemacht werden sollen.

Archäologische Funderwartungsgebiete können sensible Daten enthalten, die nicht unbedingt einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollen. Da nicht alle Kantonsarchäologie-Stellen die Koordinaten für solche Fundstellen bezeichnen wollten, sind im Rahmen der Anhörung vorerst sämtliche Angaben zur Archäologie (Darstellung der Objekte im GIS sowie Anzeigen der Matrix) nur mit Passwortschutz einzusehen. Ebenfalls werden die Koordinaten in der gedruckten Kantonsliste vorerst nicht bezeichnet. Erst nach Abschluss der Anhörung und mit ausdrücklicher Erlaubnis der jeweiligen Kantonsarchäologie werden die freigegebenen Koordinaten im Endprodukt dargestellt (im GIS und in der gedruckten Publikation).

8. Verhältnis des KGS-Inventars zu anderen gesamtschweizerischen Inventaren

Das KGS-Inventar ist aufgrund der Bedürfnisse des Kulturgüterschutzes gemäss HAK entstanden. Auch wenn es fachlich nur bedingt mit anderen gesamtschweizerischen Verzeich-

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