Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht zum KGS-Inventar
Ausnahmen bilden hier jedoch die Brücken, die im Rahmen des IVS nicht als Einzelobjekte, sondern methodisch als Bestandteil des Weges gelten. Aus diesem Grunde haben zahlreiche Brücken auch als Einzelbauten Eingang ins neue KGS-Inventar gefunden.
Auch hier ist vorgesehen, einen entsprechenden Zusatz-Layer mit den IVS-Informationen auf der GIS-Plattform zuschalten zu können.
8.1.3 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)9
Das BLN wurde zwischen 1977 und 1998 in vier Serien vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Das BLN enthält flächenhafte Landschaften und Landschaftsteile, die aufgrund ihrer Schönheit und Eigenart als Typlandschaften, als grossflächige Erholungsgebiete oder als Naturdenkmäler schützenswert sind. Dieses Bundesinventar nach Artikel 5 NHG betrifft das KGS-Inventar nur am Rande. Zwar können durchaus Einzelobjekte des KGS-Inventars in einem BLN-Gebiet liegen, sie sind dort aber nicht massgebend für die Einstufung eines Gebietes, sondern bilden lediglich zusätzliche Attraktivitätspunkte.
Auf die Aufnahme von klar landschaftsbezogenen Objekten (z. B. Wässermatten im Oberaargau) oder von Beispielen mit hohem sozialgeschichtlichem Zeugniswert (z. B. Suonen im Wallis) ins KGS-Inventar wurde bewusst verzichtet.
Im Sinne einer Zusatzinformation soll künftig auf der KGS-GIS-Plattform bei Bedarf auch ein BLN-Layer eingeblendet werden können.
8.2 VBS-interne Inventare
Das VBS erliess 2007 Weisungen zum Umgang mit drei departementsinternen Inventaren, die es aufgrund Artikel 3 NHG seit 1992 aus eigenem Antrieb erarbeiten liess. Dieser Artikel verpflichtet den Bund allgemein, bei der Erfüllung der Bundesaufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Die drei VBS-internen Verzeichnisse sind:
das Inventar der militärischen Hochbauten (HOBIM)
das Inventar der erhaltenswerten ehemaligen Kampf- und Führungsbauten (ADAB) das Inventar der Kampf- und Führungsbauten mit ökologischem Wert oder Potenzial
(IKFÖB)
Es handelt sich dabei um verwaltungsinterne Hinweisinventare, die dem VBS als Planungshilfe bei der Erfüllung der eigenen Aufgabe dienen, beispielsweise als Arbeitsinstrument für die Immobilienorgane des VBS, die so frühzeitig erkennen, ob einem Objekt aus denkmalpflegerischer Sicht besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Einstufung von Objekten von nationaler Bedeutung im Rahmen der Revision des KGS-Inventars wurden selbstverständlich auch diese Inventare mitberücksichtigt. Dabei gilt es gewisse Einschränkungen festzuhalten.
9 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Träger: Bundesamt für Umwelt BAFU, Beginn 1977, Revisionen 1983/1996/1998. Kontaktstelle: BAFU, Sektion Landschaften von nationaler Bedeutung, 3003 Bern. 14/22 Ident-Nr./Vers. 10011565875/01 MS ID/Vers. 10004/02 Aktenzeichen 272.1-08