Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/37: Revision des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) · 22 Seiten

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Erläuternder Bericht zum KGS-Inventar

Anders als bei den Einzelbauten lag dabei der Schwerpunkt nicht auf dem Einzeldenkmal, sondern in der Regel war die Fläche das Kriterium. Zu den archäologischen Fundstellen im KGS-Inventar gelte es Sorge zu tragen, betont der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Archäologie: «Die aufgeführten Orte sind weniger als ‹wichtigste› Fundstellen zu verstehen, vielmehr als Zusammenstellung von Örtlichkeiten, die für das kulturgeschichtliche Verständnis der Vergangenheit der heutigen Schweiz exemplarischen Charakter besitzen. Die Auswahl der Fundstellen erfolgte auf Grund des heutigen Forschungsstandes sowie der momentanen wissenschaftlichen Forschungsschwerpunkte und kulturgeschichtlichen Interessen.

Die Zahl archäologischer Fundstellen ist kaum abzuschätzen. Ohne Zweifel sind zahlreiche Plätze noch gar nicht bekannt. Laufend werden neue Fundstellen entdeckt, andere werden – nicht selten unbemerkt – zerstört. Noch nicht untersuchte bzw. ausgegrabene Fundstellen sind aber in ihrer Bedeutung nur sehr schwer einzuschätzen; nach eingehender Untersuchung oder Ausgrabung können sie sich plötzlich als von nationaler Bedeutung herausstellen

– oder aber es zeigt sich, dass sie auch überschätzt worden sind. Eine Auflistung archäologischer Fundstellen ist daher immer unvollständig und entspricht lediglich einer Momentaufnahme. Bestimmend für die Anzahl archäologischer Fundstellen im neuen KGS-Inventar war nicht zuletzt auch die Vorgabe, dass die Liste gesamtschweizerisch nur etwa 250 Plätze von nationaler Bedeutung umfassen sollte.»4

Archäologinnen und Archäologen mögen zu bedenken geben, dass durchaus auch mehr Fundstellen das Prädikat «von nationaler Bedeutung» verdienen würden – dennoch stellt das neue Inventar für die Archäologie auch in der vorliegenden Form einen deutlichen Fortschritt gegenüber der Ausgabe von 1995 dar. Erstmals werden hier für alle Regionen und Epochen exemplarisch bedeutende Fundstellen in ihrem historischen Kontext als schützenswerte Kulturgüter aufgeführt.

5.4 Spezialfälle

Als Spezialfälle werden im KGS-Inventar einige technik- bzw. industriegeschichtliche Denkmäler aufgenommen, die nicht direkt bauliche Substanz aufweisen, oder aber solche, die weder klar als mobile noch als immobile Kulturgüter bezeichnet werden können. Es sind dies in erster Linie die Dampfschiffe auf den Schweizer Seen, einige kürzere Berg-, Seil- und Zahnradbahnen oder andere Fortbewegungsmittel. Ebenso werden Bergwerke und weitere Einrichtungen aus dem Bergbau in diese Kategorie einbezogen.

Aus den Kantonen gingen auch Vorschläge für lineare Objekte über längere Distanzen (Eisenbahnlinien, Autobahnabschnitte mit Tunnelportalen usw.) sowie für die Aufnahme spezieller Flugzeuge ein. Aus KGS-Sicht ergaben sich bei den linearen Objekten Vorbehalte für die Aufnahme ins neue Inventar, da ihnen in einem allfälligen bewaffneten Konflikt klar strategisch-militärische Bedeutung zukommen würde.5 Es stellt sich aber im Rahmen der Anhörung die Frage, ob allenfalls bei einer späteren Revision solche Kulturgüter (denn das sind sie unbestritten!) mit einer entsprechenden Bemerkung bzw. einer Klausel für Schutzeinschränkungen ins Inventar integriert werden sollen. Eine Liste mit den fraglichen Objekten ist im Internet zu finden (www.kulturgueterschutz.ch/ -> KGS Inventar).

4 Höneisen Markus, 2008: Archäologische Fundstellen im neuen KGS-Inventar. In: KGS Forum 13/2008 (erscheint im November 2008; www.kulturgueterschutz.ch/ -> Publikationen -> KGS Forum).

5 Sowohl das HAK wie auch das ZP weisen darauf hin, dass der Schutz von Objekten, die in einem Konfliktfall militärisch genutzt werden, nicht mehr gewährt werden kann. Art. 10 lit. c ZP etwa verlangt von Staaten, welche ein Kulturgut unter verstärkten Schutz stellen wollen, sogar eine Bestätigung, dass das Objekt bzw. seine unmittelbare Umgebung nicht zu militärischen Zwecken genutzt wird. 10/22 Ident-Nr./Vers. 10011565875/01 MS ID/Vers. 10004/02 Aktenzeichen 272.1-08