Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/40: Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

- Es liegt nicht im Wohl des Kindes, wenn die Mutter bei Widerhandlung ins Gefängnis oder eine hohe Busse bezahlen muss (AG, BS, GR, NE, SZ / SP / alliance F, as, DJS, EKF, PAS, SGB, SKG, SKF, SVAMV, svf).

- Es gibt andere Mittel (Beistand; Art. 217, 219, 220 et 292 StGB), die bewirken, dass das Besuchsrecht respektiert wird (BE, BS, NE, ZH / CVP, SP / alliance F, pro juventute, SKF, Uni GE, VBK, VFG).

- Eine Mediation bringt mehr als das Androhen von Strafe (GR / CVP / PAS, SKG).

- Die Lösung ist unverhältnismässig (DJS, SGB, Uni GE).

- Eine strafrechtliche Sanktion droht den bereits bestehenden Konflikt der Eltern zum Schaden des Kindes weiter zu verschärfen (NE / PF).

3.3 Auswirkungen der Revision des ZGB und des StGB

3.3.1 Auf die Kantone

Die Analyse im Bericht wird in Zweifel gezogen; die Revision führt zu mehr Kosten und verlangt mehr Personal (BE, AG / CROP, GeCoBi).

3.3.2 Auf die Eidgenossenschaft

Das Fehlen finanzieller Folgen wird bestritten, weil mit mehr Beschwerden ans Bundesgericht zu rechnen ist (CROP, GeCoBi).

3.3.3 Auf die Wirtschaft

Zwei Teilnehmer bestreiten, dass die Vorlage keine Auswirkungen auf die Wirtschaft hat (CROP, GeCoBi).

4 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfs

4.1 Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge)

Art. 133 Gemeinsame elterliche Sorge

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer wenden sich dagegen, dass trotz Scheidung von Gesetzes wegen an der gemeinsamen elterlichen Sorge festgehalten werden soll. Sie schlagen stattdessen vor, das gemeinsame Sorgerecht von einer Konvention abhängig zu machen, die vom Gericht zu genehmigen ist und die sich namentlich zur Betreuung und zum Unterhalt des Kindes äussert (BE, BS, GL, GR, LU, TI, ZH / SP, GPS / alliance F, EKF, männer.ch, SGB, SGF, SKG, SKF, SKS, SVAMV, Unil). Diese Konvention muss mit Unterstützung von Spezialisten erarbeitet werden (männer.ch). Wenn sich die Eltern nicht einigen können, hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam ausgeübt wird oder ob die elterliche Sorge (BS / GPS, GL, SP, alliance F, EKF, männer.ch, SGB, SGF, SKF) oder das Obhutsrecht (Unil) in Zukunft nur einem Elternteil zustehen soll. Im Gesetz sind die wesentlichen Punkte aufzuführen, die in die Konvention gehören: Betreuung, Unterhalt, Besuchsrecht und persönlicher Verkehr sowie eine Regelung, falls die Eltern ihren Wohnsitz wechseln oder es zu wesentlichen beruflichen Veränderungen kommt, die einen Einfluss aufs Besuchsrecht und den Kinderunterhalt