Bericht BetmKV und BetmSV
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
Artikel 30 Absatz 2
SGCI fordert den Ersatz von „Empfängerin oder Empfänger“ mit „Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber“.
Artikel 31
IKRK wünscht die Möglichkeit, in Notfällen ohne Exportbewilligung kontrollierte Substanzen ausführen zu können, sofern das Institut nicht in der Lage sei, sofort eine solche Bewilligung auszustellen.
Artikel 33 Absatz 1
AG, BS, Grüne, Arud, COROMA, Fosumos und SSAM erachten den kategorischen Ausschluss von Substanzen des Verzeichnisses d als keine zukunftsgerechte Lösung, da bereits heute zum Beispiel in Deutschland oder Dänemark die heroingestützte Behandlung eingeführt sei und bald mit Arzneimitteln auf Basis von Cannabis auf dem Markt gerechnet werden müsse.
BL fordert den expliziten Verweis auf die Notwendigkeit des Mitführens einer Bescheinigung gemäss den Bestimmungen des Schengen-Assoziierungsabkommen.
Artikel 34 Absatz 1
AG, BS, Grüne, Arud, COROMA, Fosumos und SSAM erachten den kategorischen Ausschluss von Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen des Verzeichnisses d als keine zukunftsgerechte Lösung, da bereits heute zum Beispiel in Deutschland oder Dänemark die heroingestützte Behandlung eingeführt sei und bald mit Arzneimitteln auf Basis von Cannabis auf dem Markt gerechnet werden müsse. TI erachtet die Regelung als unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand ohne jegliche Verbesserung.
Artikel 35
AG fordert die Präzisierung, dass das Institut nicht eine allgemeine Auskunftsstelle sei, sondern Informationen nur an ausländische Behörden liefern soll. NE, JU, KAV und GDK hingegen wünschen, dass das Institut auch für die betroffenen kranken Reisenden eine Auskunftsstelle sein soll.
Absatz 1
BS ist der Meinung, dass analog zum französischen Text und entsprechend demTitel des 6. Abschnitts der Begriff „Kranke Reisende“ verwendet werden soll.
Absatz 2
TG beantragt die Streichung des Absatzes, da die Kopien der Bescheinigungen von den Apothekerinnen und Apothekern sowie von den Ärztinnen und Ärzten dem Institut direkt zugestellt werden könnten.
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