Bericht BetmKV und BetmSV
Vernehmlassung 2008/77: Verordnungen über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmKV, BetmSV, BetmVV-EDI). · 54 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht
Gemäss SGV, Centre Patronal und Verein „Sag nein zu Drogen – Sag ja zum Leben“ muss
die Abstinenz das primäre Ziel der Prävention sein soll, was klarer zum Ausdruck kommen müsse.
Buchstabe b
EKAL fordert den Ersatz von „Gesundheitszustand“ mit „Gesundheit“.
Buchstabe c
DDS und Verein Jugend ohne Drogen fordern die Streichung von Buchstabe c. Sie führen dazu aus, dass nur der Verzicht auf den Konsum Ziel einer Therapie oder einer Wiedereingliederung sein könne und fügen hinzu, dass dieser Aspekt wenn überhaupt ins 4. Kapitel „Ziele der Schadenminderung“ gehöre.
Buchstabe d
Verein Jugend ohne Drogen fordert die Ergänzung mit „Betäubungsmitteln“.
Absatz 2
AG und BL fordern die explizite Verankerung von Tagesstrukturangeboten als Element der Wiedereingliederungsmassnahmen.
VS, SP, Fachverband Sucht, CRIAD, GREA, VKS und GDK monieren, dass die soziale Wiedereingliederung eine entscheidende Rolle spiele, die nicht genügend berücksichtigt würde und fordern die entsprechende Ergänzung.
Stadtärztlicher Dienst ZH fordert die Ergänzung, wonach entweder von „ärztlich indizierter Abstinenz“ oder „nach Indikationsstellung durch einen Suchtspezialisten“ gesprochen werden müsse.
Artikel 7 BS, LU, Grüne, EKAL, EWS, FMH, Fachverband Sucht, Infodrog, NAS und SSAM begrüssen
die Erarbeitung von Empfehlungen betreffend Finanzierung von Therapien und Wiedereingliederungsmassnahmen. LU verweist dabei insbesondere auf die Verbesserung und Vereinheitlichung der Finanzierung von Therapieeinrichtungen und fordert zudem die Koordination der Bewilligungsverfahren. EKAL verweist auf die Wichtigkeit der Gewährleistung des Zugangs zu geeigneten Therapieeinrichtungen für betroffene Personen, wobei den Aspekten des interkantonalen Zugangs sowie dem Abbau von Finanzierungshürden für ausserkantonale Behandlungen spezielles Augenmerk zu widmen sei. EWS weist auf die Notwendigkeit von flankierenden Massnahmen insbesondere mittels entsprechenden Weiterbildungen hin und fordert einen expliziten Verweis auf Artikel 31.
ZH fordert die Erarbeitung dieser Empfehlungen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, wobei die bewährte kantonale Finanzierung in diesem Bereich unbedingt beibehalten werden solle.
AI ist der Meinung, dass diese Koordination weder zu einer finanziellen noch einer zeitlichen Mehrbeanspruchung der Kantone führen dürfe.
DDS fordert die Präzisierung, wonach Empfehlungen zur Sicherung der Finanzierung von Therapien und Wiedereingliederungsmassnahmen erarbeitet werden sollen.
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