Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 15 Seiten

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Die Kantone AG, NE, die FDP.Die Liberalen, die SVP, der sgv, transfair, der SGB, die AWM, die SOG, der SSV, der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste sehen in der Revision einen Attraktivitätsverlust für die Armee als Arbeitgeber und den Militärdienst insgesamt. Ferner wird argumentiert, dass der aktuelle und umfassende Versicherungsschutz notwendig ist, um auch in Zukunft qualifizierte Berufsmilitärs zu rekrutieren. Der Verband der Instruktoren bezeichnet die geplanten Massnahmen als kalter Lohnabbau.

Die Kantone BL und SH hingegen finden, dass sich die MV auf die eigentliche Dienstzeit beschränken sollte. Wobei der Kanton BL kostendeckende Prämien für die beruflich Versicherten und der Schweizerische Arbeitgeberverband eine Anpassung des Status der Berufsmilitärs an das übrige Bundespersonal fordern.

Die SP, der SGB, die SUVA sowie der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste kritisieren, dass der Expertenbericht vom 30.04.2008, in welchem zwei Arbeitsgruppen, bestehend aus Vertretern des BAG, des VBS und der SUVA Militärversicherung, verschiedene Revisionsvorschläge erarbeitet haben, in der Revisionsvorlage keine Erwähnung findet.

2. Einzelne Bestimmungen

Streichung eines Ausdrucks

Keine Bemerkungen

Art. 1a [Aufgehoben; übertragen nach Art. 2]

Keine Bemerkungen

Art. 2 [Kreis der versicherten Personen]

Abs. 1

Die Kantone AG, GR und SH fordern die Terminologie in Abs. 1 lit. b und Abs. 1 lit. j derjenigen der Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung (BZG, SR 520.1) anzupassen.

Der Kanton FR stellt fest, dass Personen, die sich an Programmen der Friedensförderung, der Stärkung der Menschenrechte und der humanitären Hilfe des Bundes beteiligen durch die MV versichert sind. Personen, die andererseits, teilweise auf freiwilliger Basis, an kantonalen Hilfsprogrammen teilnehmen, stehen ohne Versicherungsschutz der MV da. Deshalb beantragt der Kanton FR, dass Personen, die sich an einem Katastropheneinsatz in der Schweiz engagieren und dafür eventuelle Vorbereitungen treffen müssen, durch die MV versichert sind.

Der Kanton SG schlägt vor Art. 2 Bst. f Ziff. 10 dahingehend zu ändern, dass auch die Entlassung aus der Zivilschutzdienstpflicht enthalten ist. Zudem sollte in Art. 2 Bst. f eine neue Ziff. 11 die Fassung oder die Abgabe der Zivilschutzausrüstung einschliessen.

Der Kanton NW, der Schweizerische Arbeitgeberverband, KV Schweiz und transfair sind mit den Vorschlägen des Entwurfs einverstanden.