Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 15 Seiten

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Art. 55 [Aufgehoben; Elternrente]

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Leistungsreduktion der Hinterlassenenrente ab.

Art. 56 Abs. 1 [Zusammentreffen von mehreren Hinterlassenenrenten]

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Leistungsreduktion der Hinterlassenenrente ab.

Art. 58 [Aufgehoben; Vergleich]

Keine Bemerkungen

Art. 59 Abs. 2 [Terminologische Anpassung]

Da es sich hier um eine terminologische Anpassung handelt, die sich auf Art. 48 MVG zur Integritätsentschädigung bezieht, verweisen der Kanton SG und die SUVA in ihren Stellungnahmen auf die Bemerkungen zu Art. 48 MVG.

Art. 60 Abs. 1bis (neu) [Bestattungsentschädigung]

Die SP, KV Schweiz, der SGB, die SUVA, der Personalverband des Bundes, swissPersona, der Verband des Personals öff. Dienste und die Vereinigung der Kader des Bundes lehnen diesen Gesetzesvorschlag aus den bereits in Art. 15 MVG genannten Gründen ab.

Art. 61 [Aufgehoben; Entschädigung der Berufsausbildungskosten]

Transfair ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden und verweist auf die Ausführungen zu Art. 8 MVG.

Art. 62 (Nicht in der Vernehmlassungsvorlage) [Verhütung von Gesundheitsschäden]

Die bfu wünscht, dass die Militärversicherung nicht nur einzelne Präventionsmassnahmen ergreift, sondern mit einer gewissen Konstanz und Regelmässigkeit die nötigen Mittel für die Unfallprävention budgetiert. Des Weiteren plädiert die bfu für eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen der Militärischen Unfallverhütung und den Schwerpunktprogrammen sowie Grundlagenarbeiten der bfu.

Art. 63 Abs. 2 [Terminologische Anpassung]

Keine Bemerkungen

Art. 66 [Kürzbare Leistungen]

Keine Bemerkungen