Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 15 Seiten

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A. Einleitende Bemerkungen

1. Ausgangslage

Am 14. Januar 2009 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (MVG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 1. Mai 2009.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 49 interessierte Organisationen wurden eingeladen, sich zu dem Entwurf zur Revision des MVG zu äussern. Insgesamt wurden 104 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch) veröffentlicht.

Das Eidgenössische Departement des Innern erhielt insgesamt 63 Stellungnahmen. 57 Stellungnahmen stammen von Behörden und Organisationen, die offiziell zur Stellungnahme eingeladen worden waren. 24 Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Die Kantone Zürich und Jura gaben keine Stellungnahme ab. Von den 14 ins Vernehmlassungsverfahren einbezogenen politischen Parteien antworteten deren vier (FDP.Die Liberalen, SP, SVP, CSP).

2. Gegenstand

Mit dieser Revision sollen die Synergien zwischen der Militärversicherung (MV) und der Unfallversicherung (UV) verstärkt und längerfristig Einsparungen von jährlich rund 10 Millionen Franken erzielt werden. Das System der Militärversicherung wird jedoch mit dem Revisionsentwurf nicht grundlegend geändert. Es soll jedoch aktualisiert und an die heutigen Erfordernisse angepasst werden, dies insbesondere hinsichtlich des Kreises der versicherten Personen und der Leistungen.

3. Hauptergebnisse

Abgesehen von einer Mehrheit der Kantone und den Arbeitgeberorganisationen wird in der Vernehmlassung die Absicht bei der MV Einsparungen von jährlich rund 10 Millionen Franken zu erzielen negativ aufgenommen. Es wird kritisiert, dass mit den angestrebten Einsparzielen letztlich bloss eine Umverteilung im Bundeshaushalt und ein administrativer Mehraufwand entstünden. Eine verstärkte Harmonisierung der MV mit dem UVG und dem ATSG wird dagegen besser akzeptiert.

Im Vorfeld der Revision hat die Abteilung Militärversicherung der SUVA ein Factsheet an die Vernehmlassungsadressaten gesandt, welches vier zentrale Punkte des Revisionsprojektes in Frage stellt. Die revisionskritischen Positionen der Vernehmlassungsteilnehmer entsprechen in groben Zügen diesem Factsheet vom 31.03.2009.

Pro

Die Kantone BS, GL, OW, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZG sowie die politische Partei CSP und santé suisse stimmen der Revisionsvorlage ohne weitere Bemerkungen zu.