Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 15 Seiten
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B. Ergebnisse im Einzelnen
1. Allgemeine Bemerkungen
Abgesehen von den unter den Hauptergebnissen zusammengefassten allgemeinen Bemerkungen (vgl. Ziff. 3 auf Seite 3f.) werden die folgenden allgemeinen Anmerkungen zur Versicherung gemacht:
Das Gros der im Vernehmlassungsverfahren angehörten Institutionen äussert sich kritisch zu dem im Entwurf vorgeschlagenen Einsparpotenzial. Es wird begründet, dass die in Aussicht gestellten Einsparungen in der MV auf Kosten einer Umverteilung innerhalb des Bundeshausalts finanziert würden und letztlich das VBS und die Vorsorgeeinrichtung Publica Zusatzbelastungen zu tragen hätten. Die Kantone AG, NE und SG, der sgv, die SUVA, und der SSV erwähnen, dass durch die Übertragung der Führung an die SUVA Synergien genutzt werden konnten und diesbezüglich Einsparungen bei den Verwaltungskosten erzielt wurden. Der Kanton AG, transfair, die SUVA, der BSMP und der SSV halten zudem in ihren Stellungnahmen fest, dass bereits mit dem Entlastungsprogramm 04 des Bundes einzelne Leistungen gekürzt wurden. Die FDP.Die Liberalen und die SVP erklären, dass aufgrund der mortalitäts- und rekrutierungsbedingten Entwicklung ohnehin eine Kostenreduktion in der MV erfolgen wird. Der Kanton NE, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der sgv, der SGB, transfair, der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste kritisieren, dass durch die Revision der Verwaltungsaufwand und somit auch die Kosten zunehmen werden. Der Kanton NE, die FDP.Die Liberalen und die SUVA befürchten sogar, dass mit der Revision die Gesamtkosten für den Bund ansteigen werden.
Die Kantone BL und VS, Centre Patronal, die FER und der Schweizerische Arbeitgeberverband zeigen sich hingegen erfreut, dass mit der geplanten Revision die Kosten gesenkt werden sollen.
Insgesamt lassen die Stellungnahmen darauf schliessen, dass sich für die Vernehmlassungsteilnehmer das System der Militärversicherung bewährt hat und keine grundlegende Umgestaltung der Militärversicherung nötig ist. Generell werden gewisse Annäherungen der MV an die Leistungen der UV, resp. der anderen Sozialversicherungseinrichtungen begrüsst. Die im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Angleichungen stellen jedoch bereits für die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer einen zu fundamentalen Eingriff in das System der MV dar. Die MV soll gemäss dem Kanton SG als Sozialversicherungseinrichtung selbständig bleiben. KV Schweiz sieht seit der Revision 1994 keine veränderte Ausgangslage, die eine Revision verlangen würde. Der Kanton GE stellt fest, dass der Versicherungsschutz des MVG im Vergleich mit dem UVG auch nach der Revision immer noch besser ist.
Die Kantone AI, BL, NW, die IV-Stellenkonferenz, die FDP.Die Liberalen und der sgv befürworten eine Diskussion über die Aufhebung der MV und deren Überführung in die Versicherungszweige der UV und KV.
Die FDP.Die Liberalen fordert bei den Sozialversicherungssystemen der AHV und IV eine rasche Lancierung von neuen Revisionen in Angriff zu nehmen.
Die Kantone AG, GR, NE und SG sowie die FDP.Die Liberalen, die SP, die SVP, KV Schweiz, der SGB, die SUVA, der BSMP, der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste erwähnen, dass die MV nicht nur Sozialversicherungsleistungen deckt, sondern auch eine Staatshaftungsfunktion hat und deshalb gewisse höhere Leistungen im Vergleich mit den anderen Sozialversicherungen gerechtfertigt sind. Weiter wird betont, dass das erhöhte Risiko der Militärdienstleistenden, die einer obligatorischen Dienstpflicht unterstehen, berücksichtigt werden muss.