Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 15 Seiten

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Art. 3 [Dauer des Versicherungsverhältnisses]

Die SUVA ist mit dem in Abs. 2 einbezogenen Art. 4 des UVG nicht einverstanden, weil dadurch freiwillige UV-Versicherte von einer Sistierung des MV-Versicherungsschutzes betroffen wären.

Art. 4 Abs. 1bis (neu) [Einschränkung der Deckung bei beruflich Versicherten]

Kontra

Die Kantone AG, AR, SG und SO, die FDP.Die Liberalen, die SP, die SVP, der sgv, KV Schweiz, der SGB, transfair, die SUVA, die AWM, der Personalverband des Bundes, SwissPersona, der Verband des Personals öff. Dienste, der Schweizerische Fourierverband, die SOG, der Schweizerische Pensionskassenverband, der SSV und die Vereinigung der Kader des Bundes sprechen sich dagegen aus, dass beim Berufspersonal der Armee Krankheiten nicht mehr über die MV abgedeckt werden sollen.

Die Kantone AR, LU und SG, die FDP.Die Liberalen, die SP, der sgv, KV Schweiz, der SGB, transfair, die SUVA, der Personalverband des Bundes, swissPersona, der Verband des Personals öff. Dienste, der Schweizerische Pensionskassenverband und die Vereinigung der Kader des Bundes erwähnen, dass die vorgeschlagenen Änderungen lediglich zu einer Umverteilung der Kosten im Bundeshaushalt führen und Einsparungen, wenn überhaupt, kaum bemerkbar seien. Der Bund (das VBS als Arbeitgeber) müsste neu für die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und die Publica für die Rentenleistungen aufkommen.

Ein weiterer Punkt, der die Einsparziele negativ beeinflusst, sind gemäss den Vernehmlassungsteilnehmern (Kantone AR und SG, FDP.Die Liberalen, SP, sgv, KV Schweiz, SGB, transfair, SUVA, Personalverbandes des Bundes, swissPersona, Verbandes des Personals öff. Dienste und Vereinigung der Kader des Bundes) die neu vorzunehmende Trennung der Gesundheitsschäden bei beruflich Versicherten in Unfall und Krankheit. Der durch zusätzliche Abgrenzungsfragen entstehende Mehraufwand würde gemäss den Teilnehmern den Verwaltungsapparat unnötig ausbauen.

Der Kanton AR, die FDP.Die Liberalen, die SP, der SGB, transfair, die SUVA, der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste betonen, dass die Berufsmilitär seit 2006 kostendeckende Krankenversicherungsprämien bezahlen.

Die Kantone AG, AR und SO, die SP, der SGB, die SUVA, die AWM, der Personalverband des Bundes, swissPersona, der Verband des Personals öff. Dienste, die SOG und der SSV finden es personalpolitisch verhängnisvoll, wenn Berufspersonal und Milizsoldaten, die während der Ausbildung und des Einsatzes den gleichen Gefahren und Risiken ausgesetzt sind, keinen einheitlichen Versicherungsschutz hätten. Die Berufssoldaten sind grundsätzlich dem Dienstreglement unterstellt, was deren Nähe zur Miliz aufzeigt, argumentieren der SGB, der Personalverband des Bundes, swissPersona, der Verband des Personals öff. Dienste und der Verband der Instruktoren.

Da die Deckung der Militärversicherung im Vernehmlassungsentwurf für beruflich Versicherte während ihrer beruflichen Tätigkeit auf Unfälle beschränkt werden soll, sehen die Vernehmlassungsteilnehmer (die Kantone AG, SG und SO, die SVP, die AWM, den Schweizerischen Fourierverband, die SOG, den SSV) die Attraktivität des Berufsmilitärs gefährdet. Der Kanton SO und die SOG erwähnen, dass mit dem Vorschlag Lohnnebenleistungen abgebaut würden.