Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/79: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung · 15 Seiten
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Art. 66a (neu) [Prämien für Nichtberufsunfälle]
Die Vereinigung der Kader des Bundes lehnt diesen Vorschlag in Zusammenhang mit den Bemerkungen zu Art. 4 Abs. 1bis MVG ab.
Art. 81 Abs. 2 [Terminologische Anpassung]
Keine Bemerkungen
Art. 82b Aufsicht (neu) [Aufsicht] Kontra
Die Kantone AR und SO, die SP, der Schweizerische Arbeitgeberverband, KV Schweiz, der SGB, die SUVA, der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste lehnen den Vorschlag ab. Gemäss den Vernehmlassungsteilnehmern haben sich die vorhandenen gesetzlichen Regelungen bewährt und decken den Aufsichtsbedarf vollständig ab.
Der Kanton SO, die SP, der SGB, die SUVA, der Personalverband des Bundes, swissPersona und der Verband des Personals öff. Dienste stehen der im Gesetzesentwurf neuen Aufsichtsregelung nach dem System der Krankenversicherung skeptisch gegenüber. Der Kanton SO und die SUVA befürchten durch die neu vorgeschlagene Aufsicht nach Regelung im Krankenversicherungsbereich Doppelspurigkeiten mit der bestehenden Aufsicht. Die SUVA erläutert zudem, dass die Mittelherkunft keine Aufsicht nach KV-Modell rechtfertigt, da die beruflich und freiwillig Versicherten Prämien bezahlen und der Bund somit nicht alleiniger Financier der MV ist. Schliesslich erwähnt die SUVA, dass eine weitergehende Aufsicht Kostenfolgen bei der Beaufsichtigung und der MV auslösen würde und deshalb dem Sparziel der Revisionsvorlage zuwiderlaufen würde.
Pro
Der Kanton NW begrüsst die Konkretisierung der Aufsicht.
Art. 83 Abs. 4 [Meldepflicht der Anspruchsberechtigten]
Der Kanton GE erwähnt, dass im Gegensatz zum Kommentar zu den einzelnen Artikeln das Adjektiv ‚vorsätzlich’ im Gesetzentwurf nicht weggelassen wurde.
Art. 93 [Aufgehoben; Gutachten]
Keine Bemerkungen
Art. 105 [Aufgehoben; Gerichtsstand für im Ausland wohnhafte Versicherte]
Der Kanton NW begrüsst, dass die Abweichung aus dem Gesetzestext gestrichen wird.