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Vernehmlassung 2008/83: Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) · 26 Seiten

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3. Zugriffsrechte

3.1 Es gibt die folgenden Zugriffsrechte:

W Leserecht und vollständige Mutationsrechte (inklusive Löschen) im ganzen Zuständigkeitsbereich

R Leserechte, aber keine Mutationsrechte im gesamten

Zuständigkeitsbereich

-- Kein Zugriff

3.2 Die Zugriffsrechte hängen ab vom:

- Zuständigkeitsbereich der Anwenderin oder des Anwenders;

- Objekt, auf das zugegriffen wird;

- Bearbeitungsstatus des Objekts.

3.3 Die Zuständigkeitsbereiche sind wie folgt festgelegt:

Anwenderrolle Zuständigkeitsbereich

Jede Anwenderin, jeder Anwender selbst eingegebene Daten / Daten, die sie betreffen / eigene Daten

LVH eigene Versuchstierhaltung

BL eigenes Institut oder Laboratorium VL eigene Versuche

VD Versuche, in denen sie mitarbeiten TSB alle Personen und alle Versuche in den zugeordneten Instituten, Laboratorien oder Versuchstierhaltungen

das Institut, das Laboratorium oder die Versuchstierhaltung definiert den genauen Zuständigkeitsbereich des TSB selbständig

KT-MA eigener Kanton (mit Ausnahme der Bereiche der Institute, Laboratorien und Versuchstierhaltungen) und Personen, Institute, Laboratorien und

Versuchstierhaltungen schweizweit