Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 11 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

4. Dezember 2008

Änderung des Gentechnikgesetzes zur Ver-

längerung des GVO-Moratoriums in der

Landwirtschaft

Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: H471-1654

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Übersicht

Mit der angestrebten Änderung des Gentechnikgesetzes vom 21. März 2003 (GTG; SR 814.91) sollen zwei neue Bestimmungen eingeführt werden:

Einerseits soll mit einer Übergangsbestimmung in Artikel 37a (neu) GTG das heute geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um drei Jahre bis zum 27. November 2013 verlängert werden.

Andererseits soll mit einer Bestimmung in Artikel 12a (neu) GTG das Einsprache- und Beschwerderecht im Rahmen der Bewilligungsverfahren für die Freisetzung von GVO und für das Inverkehrbringen von GVO zur bestimmungsgemässen Verwendung in der Umwelt auf Gesetzesstufe geregelt werden. Analog dazu soll auch das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) angepasst werden (Art. 29dbisUSG).

Im Übrigen soll die Systematik und Terminologie des neuen Strafensystems gemäss der auf den 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) in die Strafbestimmungen von Artikel 35 GTG sowie Artikel 60 und 61 USG übertragen werden.

1.2 Gentechnik in der Schweiz

1.2.1 Gentechnik in geschlossenen Systemen

Die gentechnische Forschung hat in der Schweiz eine lange Tradition. Seit den frühen 80er-Jahren werden die Projekte GVO registriert. Ursprünglich nahm die Interdisziplinäre Schweizerische Kommission für biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS), seit Inkrafttreten der Einschliessungsverordnung vom 25. August 1999 (ESV; SR 814.912) die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes diese Aufgabe wahr.

Die Daten belegen, dass in der Schweiz seit etwa 1990 eine grosse Anzahl Projekte mit GVO in geschlossenen Systemen (Laboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäusern, usw.) durchgeführt wird (vgl. auch Ziff. 3.2). In den letzten Jahren sind bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes im Durchschnitt jährlich rund 160 Meldungen und Bewilligungsgesuche für neue Tätigkeiten mit GVO eingegangen. Diese werden von den Bundesämtern für Gesundheit und für Umwelt beurteilt und,

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