Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 11 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: H494-1017

schliessen. Der Start des NFP 59 wurde daraufhin umgehend an die Hand genommen (Konstituierung eines Leitungsgremiums, Erarbeitung und Genehmigung des Ausführungsplanes etc.). Zudem wurde für das NFP 59 vorgesehen, zu gegebener Zeit, d.h. noch vor dem Vorliegen der Gesamtsynthese (laut geltender Planung Mitte 2012), der Politik mit Blick auf die Diskussionen um das Moratorium Zwischenergebnisse aus dem Programm in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Mit der Verlängerung des Moratoriums um drei Jahre will der Bundesrat daher sicherstellen, dass das NFP 59 ohne übermässigen politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann, und dass für den allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf die notwendigen wissenschaftlichen Entscheidgrundlagen in Form von Schlussergebnissen vorliegen.

Die Untersuchungen im Rahmen des NFP 59 umfassen eine Reihe von Projekten zu Themen wie

- Biosicherheit: z. B. Nebeneffekte und Auskreuzung von GVO-Erdbeeren, Ökologie und Genfluss von transgenem Weizen, Auswirkungen von transgenem Mais auf Bodenorganismen;

- Koexistenz: z. B. Distanzen zwischen GVO und gentechnikfreiem Anbau, Nutzen/Kosten des Anbaus von GVO in der Schweiz, Vereinbarkeit von Gentechnik und Nachhaltigkeit;

- Rechtsetzung: Koexistenz von Pflanzenproduktion mit und ohne Gentechnik;

- Kommunikation: Gestaltung des Dialogs mit der Bevölkerung, Analyse der Gründe für die Skepsis der Konsumentinnen und Konsumenten.

1.4.2 Standesinitiativen

Die Haltung des Bundesrates wird durch Standesinitiativen der Kantone Bern und Genf vom 9. April bzw. 24. Juni 2008 unterstützt. Auch sie verlangen eine mindestens dreijährige Verlängerung des Moratoriums mit dem Hinweis auf den Abschluss des NFP 59. Darüber hinaus erachten die beiden Kantone den Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowohl aus Sicht der Landwirtschaft als auch der Konsumentinnen und Konsumenten als positiv. Unter Hinweis auf die kleinräumigen landwirtschaftlichen Strukturen wird vor allem für die Klärung der Koexistenzfrage von GVO- und konventionellem Anbau mehr Zeit gefordert.

1.4.3 Parlamentarische Vorstösse

Am 9. Juni 2008 hat die Freisinnig-Demokratische Fraktion eine Interpellation (08.3291) zum Thema Gefährdung des Forschungsstandorts Schweiz durch das Gentech-Moratorium eingereicht. Nach Auffassung der Interpellanten wird die Forschung im grünen Bereich der Gentechnologie durch das Moratorium in der Schweizer Landwirtschaft stark behindert. Das vorhandene Potenzial für gentechnische Forschung könne nicht genutzt und längerfristig nicht erhalten werden.

Der Bundesrat teilt gemäss seiner Antwort vom 10. September 2008 die Befürchtung nicht, dass der Forschungsstandort Schweiz durch das Moratorium gefährdet sei. Er ist vielmehr überzeugt, dass insbesondere die Risikoforschung mit GVO in der Schweiz seit dem Beginn des Moratoriums von erhöhten finanziellen Ressourcen hat profitieren können (vgl. Ziff. 3.2). Er wird beim Auslaufen des NFP 59 prüfen, wie das vorhandene Knowhow längerfristig gesichert werden kann.

1.4.4 Umsetzung der Moratoriumsverlängerung

Die Umsetzung der Moratoriumsverlängerung um drei Jahre bedarf keiner besonderen Massnahmen. Die neue Regelung im Gentechnikgesetz entspricht materiell der bisherigen Übergangsbestimmung der Bundesverfassung. Die Verlängerung des Moratoriums ermöglicht einen lückenlosen und sicheren Übergang zu einer angemessenen, langfristig angelegten Regelung.

Formell erfolgt die Moratoriumsverlängerung im Gentechnikgesetz und nicht in der Bundesverfassung. Der Bund ist aufgrund Artikel 120 Absatz 2 BV ausdrücklich ermächtigt, Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen zu erlassen. Dies hat er mittels des Gentechnikgesetzes getan. Im Übrigen soll die Bundesverfassung nach Möglichkeit nicht

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