Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/94: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft · 11 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: H494-1017
Androhung von Busse bis zum Fünffachen der hinterzogenen oder gefährdeten Abgabe oder des Vorteils in Artikel 61a Absatz 1 USG.
3 Auswirkungen des Moratoriums
3.1 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Verlängerung des Moratoriums bleiben die Vorschriften über das Inverkehrbringen von GVO für die bestimmungsgemässe Verwendung in der Umwelt für weitere drei Jahre faktisch ausser Kraft. Es dürfen bis am 27. November 2013 keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem pflanzlichem Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden.
Die heute auf dem Weltmarkt vertriebenen GVO-Produkte, die vom Moratorium betroffen sind, werden von knapp zehn zumeist international tätigen Grossunternehmen in Verkehr gebracht. Unter ihnen ist auch eine Firma mit Hauptsitz in der Schweiz.
Weltweit werden heute die gentechnisch veränderten Pflanzen dieser zehn Firmen auf weit über 100 Mio. ha Fläche angebaut. Ob nun zusätzlich ein Teil der, global gesehen, kleinen schweizerischen Landwirtschaftsfläche mit GVO bebaut werden darf oder nicht, ist für alle diese Grossunternehmen wirtschaftlich nahezu unbedeutend. Es ist einzig nicht ausgeschlossen, dass für das betroffene Schweizer Unternehmen die Situation, dass der "Heimmarkt Schweiz“ weitere drei Jahre verschlossen bleibt, vom Image her ungünstig ist.
Alle übrigen Unternehmen der Schweizer Biotech-Branche sind im Bereich, der vom Moratorium betroffen ist, nicht selbst aktiv und somit auch von dessen Verlängerung nicht oder zumindest nicht direkt betroffen.
Wie im Jahr 2004 für die Einführung des Moratoriums (vgl. Botschaft, BBl 2004 4937, 4947), besteht auch für dessen Verlängerung die Einschätzung, dass sich die Verlängerung positiv auf die Nachfrage nach schweizerischen Landwirtschaftsprodukten bei Konsumentinnen und Konsumenten des In- und Auslandes auswirkt, die herkömmlich produzierte Lebensmittel bevorzugen. Es wird ihnen mit der Verlängerung für weitere drei Jahre die Gewissheit vermittelt, dass in der Schweiz keine Lebensmittel als GVO produziert werden.
Insgesamt betrachtet dürften die beschriebenen positiven und negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Moratoriumsverlängerung klein sein und sich die Waage halten (zu den öffentlichen Interessen an einer Verlängerung vgl. oben Ziff. 1.4).
3.2 Auswirkungen auf die Forschung
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 18. August 2004 keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Forschung erwartet, weil diese vom Moratorium nicht direkt betroffen ist; er ist hingegen davon ausgegangen, dass
- der Forschungsstandort Schweiz international an Ansehen verlieren könnte,
- die Investitionen der Wirtschaft in die Forschung reduziert werden könnten, und
- unsichere Perspektiven für die Forschenden zu Abwanderungen und damit zu einem Wissensverlust führen könnten (BBl 2004 4937, 4947 f.).
Nicht zuletzt um solchen indirekten Auswirkungen soweit als möglich vorzubeugen, hat der Bundesrat kurz nach Beginn des Moratoriums ein nationales Forschungsprogramm (NFP 59) über "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" lanciert. Der Schwerpunkt ist dabei so gelegt worden, dass gerade für die in der öffentlichen Diskussion stehenden Bereiche wie Wechselwirkungen mit der Umwelt, biologische Sicherheit und Koexistenz ausreichend finanzielle Mittel zur Förderung der Forschung zur Verfügung stehen. Im Mai 2007 ist vom Nationalen Forschungsrat eine Reihe von Projekten zu den erwähnten Themen bewilligt worden.
8/11 268/2006-02509/01/07/05/H494-1017