Vorlage BGCITES
Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 12 Seiten
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Anhang
(Art. 30)
Änderung bisherigen Rechts
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Bundesgesetz vom 1. Juli 196612 über den Natur- und Heimatschutz
Art. 24 Abs. 1 Bst. d
Aufgehoben
Art. 24d Abs. 2
Aufgehoben
2. Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 200513
Art. 14 Abs. 1
1Der Bundesrat kann aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten. Vorbehalten bleibt die Einfuhr von Koscher- und von Halalfleisch, um eine ausreichende Versorgung der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft mit solchem Fleisch sicherzustellen. Die Einfuhr- und die Bezugsberechtigung sind Angehörigen dieser Gemeinschaften und ihnen zugehörigen juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten.
Art. 27 Abs. 1
Aufgehoben
12 SR 451
13 SR 455