Vorlage BGCITES

Vernehmlassung 2009/113: Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten / Änderung des Tierseuchengesetzes / Änderung des Tierschutzgesetzes · 12 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage

Anhang

(Art. 30)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 1. Juli 196612 über den Natur- und Heimatschutz

Art. 24 Abs. 1 Bst. d

Aufgehoben

Art. 24d Abs. 2

Aufgehoben

2. Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 200513

Art. 14 Abs. 1

1Der Bundesrat kann aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten an Bedingungen knüpfen, einschränken oder verbieten. Vorbehalten bleibt die Einfuhr von Koscher- und von Halalfleisch, um eine ausreichende Versorgung der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft mit solchem Fleisch sicherzustellen. Die Einfuhr- und die Bezugsberechtigung sind Angehörigen dieser Gemeinschaften und ihnen zugehörigen juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten.

Art. 27 Abs. 1

Aufgehoben

12 SR 451

13 SR 455