Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/12: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Anpassung ans internationale Recht · 12 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
10. Dezember 2009
Anhörung zur Änderung der Radio- und
Fernsehverordnung (RTVV)
Zusammenfassung der Ergebnisse
1 Einleitung
In Anwendung von Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hörte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die betroffenen Kreise zu den Änderungsentwürfen der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 und deren Anhang 3 sowie der Konzession für die SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 an. Die Anhörung der betroffenen Kreise wurde am 24. August 2009 eröffnet und endete am 23. Oktober 2009.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erhielt 164 Stellungnahmen (vgl. Anhang). Darunter befanden sich auch Eingaben von nicht offiziell zur Anhörung Eingeladenen, beispielsweise von zwei politischen Parteien (SVP und FDP Die Liberalen) sowie von zahlreichen Privatpersonen (105).
Das BAKOM hat die Stellungnahmen - ausser denjenigen der Privatpersonen - der Öffentlichkeit im Originalwortlaut auf Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch -> Dokumentation -> Gesetzgebung -> Vernehmlassungen).
Die Sunrise Communications AG, KV Schweiz und asut hatten keine Bemerkungen. ProCinema und suissimage verzichteten auf eine eigene Stellungnahme und verwiesen auf die Stellungnahme von Cinésuisse; das gleiche gilt für den Schweizerischen Arbeitgeberverband, der auf die Stellungnahme von economiesuisse verwies. Das Centre Patronal hiess den Entwurf ohne Ausführungen vollumfänglich gut.
Die meisten Eingaben beschränken sich auf Bemerkungen zu einzelnen Themenbereichen. Klar am meisten Kommentare lösten die vorgesehenen Änderungen der Werbe- und Sponsoringbestimmungen aus (insbesondere die vorgesehenen Lockerungen zugunsten der SRG).
Die 105 Stellungnahmen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sprachen sich einheitlich gegen die Liberalisierungsbestrebungen im Werbebereich zugunsten der SRG aus.
Neben den Stellungnahmen zu den Entwürfen wurde weiterer Revisionsbedarf angemeldet:
• Die Konsumentenschutzorganisationen fordern ein Werbeverbot für stark zucker-, fetthaltige oder
gesalzene Lebensmittel zwischen 6 und 21 Uhr (FRC, Stiftung für Konsumentenschutz, ACSI).