Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/12: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Anpassung ans internationale Recht · 12 Seiten
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Was den Kinderschutz betrifft, wird einerseits das Schutzbedürfnis von Kindersendungen in Frage gestellt angesichts der starken Konfrontation von Kindern durch Computergames (kf), andererseits wird das Abweichen des bisherigen Kinderschutzes abgelehnt (ARBUS).
3 Plus würde es begrüssen, wenn Veranstalter ohne Konzession, Verbreitungspflicht und Gebührenanteil mit nicht grenzüberschreitendem Programm von der verschärften Deklarationspflicht ausgenommen würden.
Art. 22 Abs. 1, 1bis und 2 Bst. a (Zusätzliche Werbe- und Sponsoringbeschränkungen in den Programmen der SRG)
Gemäss dem Entwurf wird die Werbezeit der SRG von bisher maximal 8 % der täglichen Sendezeit auf 15 % erhöht. Die Unterbrecherwerberegelung wird gelockert.
Abgelehnt werden diese Vorschläge von Tamedia, FRC, Stiftung für Konsumentenschutz, SVP, AR-BUS, Schweizer Presse, ACSI, VSP, RRR, einige Fachverbände des SGV, Presse Suisse, Goldbach Media Gruppe, Telesuisse, economiesuisse, Publicitas Cinecom, Schweizerischer Arbeitgeberverband, 3 Plus, Aktion Medienfreiheit und FDP Die Liberalen.
Begrüsst werden diese Lockerungen von ProSieben Schweiz, Sat.1 Schweiz, Publicité Romande,
Swissfilm Association, Schweizer Werbung, SBV, FER, Cinésuisse, SFP und suissimage. Die Lockerung sollte gemäss SWA, ASW, SRG SSR, bsw und publisuisse sogar noch weiter gehen. Sat.1 Schweiz weist allerdings darauf hin, dass die Liberalisierung mit Augenmass vorgenommen werden sollte.
Die EDK akzeptiert die Lockerung der Unterbrecherwerberegelung grundsätzlich, schlägt aber vor,
Sendungen, die explizit für den Unterricht an Schulen produziert und entsprechend gesendet werden, von der Unterbrecherwerbemöglichkeit auszunehmen, Cinésuisse, SFP und suissimage machen diesen Vorschlag für Spiel- und Dokumentarfilme.
Gemäss publisuisse sollte das Verbot, Kindersendungen mit Werbung zu unterbrechen, gestrichen werden.
Gefordert wird zum Teil bei einer allfälligen Lockerung die Verknüpfung mit der Gebührenfrage (FRC, Stiftung für Konsumentenschutz).
Eher abgelehnt wird die Erhöhung der täglichen Werbezeit von der EDK. Der Schweizer Presserat und SSM stellen die Akzeptanz der Werbeliberalisierung zugunsten der SRG in Frage.
Art. 23 Bst. d (Werbung und Sponsoring im übrigen publizistischen Angebot der SRG)
Der Entwurf sieht vor, das Werbe- und Sponsoringverbot im übrigen publizistischen Angebot der SRG im Sport- und Unterhaltungsbereich zu lockern. Dies würde in der SRG-Konzession ebenfalls angepasst.
Abgelehnt wird dieser Vorschlag von Tamedia, SVP, Schweizer Presse, VSP, einie Fachverbände des SGV, Presse Suisse, Goldbach Media Gruppe, Telesuisse, economiesuisse, Publicitas Cinecom, Tele Südostschweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, 3 Plus, Aktion Medienfreiheit und FDP Die Liberalen.
Die Liberalisierung befürworten ProSieben Schweiz, Sat.1 Schweiz, Publicité Romande, Swissfilm Association und SBV, und gemäss SWA, ASW, SRG SSR, bsw und publisuisse sollte sie sogar generell im Online-Angebot der SRG erlaubt werden.