Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/12: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Anpassung ans internationale Recht · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

Gefordert wird eine vorgängige Anhörung der betroffenen Veranstalter im jeweiligen Sendegebiet (Tamedia, CRR, Schweizer Presse, VSP, RRR, Presse Suisse, Telesuisse). Einige sind gegen die Erteilung von Kurzveranstaltungskonzessionen für regionale Programme und sprechen sich für eine Beschränkung auf lokale Programme aus (CRR, VSP, RRR). Zudem müssten diese Veranstalter den gleichen Bedingungen wie die konzessionierten Veranstalter unterliegen, z.B. bezüglich Werbung und Radarwarn-Verbot (CRR, RRR).

Teils wird die Regelung als zu streng erachtet: Die Beschränkung auf eine Konzession pro Jahr sei zu streng (Goldbach Media Gruppe, FER), Kurzveranstaltungskonzessionen sollten auf 60 statt auf 30 Tage beschränkt sein und auch die Anknüpfung an ein Ereignis im Versorgungsgebiet wird als zu eng erachtet (SVOKR).

Die Goldbach Media Gruppe schlägt eine Beschränkung der Norm auf Radioprogramme vor, da Fernsehveranstalter seit dem neuen RTVG nur noch meldepflichtig seien.

Art. 49 Abs. 3 und 3bis (Unterstützung der Verbreitung von Radioprogrammen)

Mit dieser Änderung soll die Unterstützung der Verbreitung von Radioprogrammen verbessert werden.

Diese Änderung wird von niemandem abgelehnt, begrüsst wird sie von Tamedia, VSP, RRR, Telesuisse, den Radioveranstaltern mit Gebührenanteil und von der FER.

ARBUS spricht sich dafür aus, in Absatz 1 explizit die komplementären Radioveranstalter als Unterstützungsberechtigte aufzuführen.

Die Radioveranstalter mit Gebührenanteil schlagen vor, Absatz 3bis zu ergänzen, um zu klären, wie übrig gebliebenes Geld ausbezahlt werden kann, wenn in einer Verfügung der Betrag bereits festgelegt war.

Art. 51 (Investitionsbeiträge für neue Technologien: Voraussetzungen und Bemessung der Beiträge)

Der Entwurf sieht vor, die Förderung der Infrastruktur für neue Technologien zu verbessern. Neu sollen Beiträge auch direkt an Investitionen ausgerichtet werden können statt wie bisher nur auf Abschreibungen.

Diese Änderung wird grundsätzlich begrüsst (Tamedia, CRR, VSP, RRR, Cablecom, SRG SSR, FER, Telesuisse, FDP Die Liberalen, UNIKOM). Angeregt wird, den Betriff der Investition möglichst weit zu fassen, z.B. auf Mietkosten an Tragwerken oder Investitionen für die Heranführung von digitalen Signalen vom Studio zum Sender (Tamedia, VSP, RRR, Telesuisse).

Es werden aber auch verschiedene Vorbehalte angemeldet: So wird die Einführung einer Transparenz-Regel als wichtig erachtet, d.h. das BAKOM sollte die gesprochenen Subventionen veröffentlichen (Tamedia), ARBUS fragt sich, ob Subventionen in dieser Form praktikabel sind, Cablecom fordert, dass ausgeschlossen werden müsse, dass der Inhaber der Grundversorgungskonzession

gleichzeitig Empfänger von Unterstützungsbeiträgen in Investitionen in ein von ihm erstelltes Sendernetz sein könne, und UNIKOM fordert, dass die Veranstalter am Unternehmen, welches das Sendernetz errichtet, zu beteiligen sind.

Für eine noch bessere Technologieförderung sprechen sich CRR, RRR und FDP Die Liberalen aus (2 Jahre 100 %, danach 75 %).