Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten
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IG DHS (B21) und Coop (EU4) erkennen in dieser Steuerbefreiung ein grosses Missbrauchspotential und VELEDES (B16) eine unerwünschte Konkurrenzierung der gewerblichen Brenner. SSV (B23) und Vertreter der Weinbranche (ANCV und ASCV) sprechen von einem Anachronismus, der jährlich grosse Mengen unversteuerter Spirituosen auf den Markt brächte. Vertreter der Weinbranche (ANCV und ASCV) begründen ihre Ablehnung zudem mit fiskalischen und präventiven Überlegungen.
Kritisch äussern sich auch Hausärzte Schweiz (B5) und verlangen, die Auswirkung der 10- Liter-Regel im Auge zu behalten.
Die Kantone Solothurn (K1) und Graubünden (K9) könnten sich mit einem Privileg für maximal 5 Liter einverstanden erklären. Ebenso der Kanton Basel-Stadt (K12), wobei er die Steuerbefreiung grundsätzlich als unerwünscht betrachtet.
Gemäss den Kantonen Zug (K8) und Schwyz (K10), CVP (P1), Grünen (P5) sowie SBV (W5), Brennerverband (B9), SOV (B10), den kantonalen Vertretern der Landwirtschaft (LBV, BVBB, BOV, BVSZ, ZBB, ZBV, SOBV, AZO), SVS (WO4), Hochstamm Schweiz (WO5) und Brenzer Kirsch (WO10) soll das 10-Liter-Privileg nur bei Herstellung aus Eigengewächs oder selbstgesammelten Wildgewächsen und für den Eigengebrauch eingeräumt werden. Zudem beantragen sie eine Steuerermässigung von 50 Prozent für die Herstellung von 1000 Liter reinem Alkohol aus Obst und Beeren. Nach Meinung des Kantons Zug (K8) sollen die Rohstoffproduzenten mit ökologischem Leistungsnachweis davon profitieren. Die Ermässigung je hälftig zwischen Hersteller und dem Obst- bzw. Beerenproduzenten mit ökologischem
Nachweis (ÖLN) aufzuteilen, verlangen der Kanton Schwyz (K190), CVP (P1), Grüne (P5), SBV (W5), SOV (B10) und kantonale Vertreter der Landwirtschaft (LBV, BVBB, BOV, BVSZ, ZBB, ZBV, AZO). Gemäss Brenzer Kirsch (WO10) sollen nur Rohstoffproduzenten mit ökologischem Nachweis (ÖLN) von der Begünstigung profitieren.
Der Brennerverband (B9) verlangt eine Steuerbegünstigung von 50 Prozent auf 1000 Liter reinen Alkohol aus Kernobst, Steinobst und Spezialitäten; auch hier soll diese Begünstigung nur Landwirten mit ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) zugutekommen.
Der Kanton Wallis (K24) verlangt eine Steuerermässigung für Schweizer Spirituosen.
Der SSV (B23) beantragt, den Begriff «Steuerbegünstigung» im Titel des Artikels aufzunehmen.
Art. 18 Denaturierung
Gemäss EVP (P4) soll anstelle des als kompliziert eingestuften Instruments des Denaturierungsbeauftragten die Verwendungsverpflichtung auf die Denaturierung ausgedehnt und dort die Einzelheiten der vorzunehmenden Denaturierung festgelegt werden.
SGCI (B8) und TFAG (EU5) wünschen, dass die Einzelheiten der Denaturierung im Dialog mit Handel und Industrie festgelegt werden.
Art. 19 Steuerlager
Der Kanton Schwyz (K10) beantragt die Präzisierung «als Grosshändler» zu streichen.
Diverse kantonale Vertreter der Landwirtschaft (BVSZ, ZBB, ZBV, AZO) verlangen, dass auch Landwirte Steuerlager führen können, selbst wenn sie nicht Grosshändler sind. Damit würden sich jährliche Ertragsschwankungen auszugleichen lassen.
SSV (B23) fordert die Gebührenfreiheit von Revisionen. Revisionen sind gemäss SOV (B10), kantonalen Vertretern der Landwirtschaft (BOV, BVBB), SVS (WO4) und Hochstamm