Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht

Schweiz (WO5) jährlich durchzuführen. Zudem sind die Gebühren separat zu regeln. Letzterem schliessen sich der Kanton Schwyz (K10), AZO (KB25) und Brenzer Kirsch (WO10) an.

Art. 20 Rückerstattung

CHOCOSUISSE (B34) fordert für die Rückerstattung ein möglichst einfaches Verfahren.

AWMP (W3) und SBV (B15) verlangen zudem bei Aromen die Prüfung eines Rückerstattungsanspruchs im Falle einer allfälligen Doppelbesteuerung.

Art. 21 Steueranmeldung und Steuerveranlagung

Der Kanton Zürich (K3) sieht in einer Quartalsmeldung analog MWSt sowohl für die Wirtschaft wie für die Verwaltung eine Entlastung und wünscht darüber hinaus eine rasche Einführung des elektronischen Datenaustausches.

SPIRITSUISSE (B7) akzeptiert die auf den 12. des Folgemonats verkürzte Meldefrist nicht und verlangt eine unveränderte Fortführung der bisherigen Regelung (15. Tag des Folgemonats).

SGCI (B8) beantragt die Jährlichkeit der Steuerveranlagung. Zudem sollen die Kontrollbehörden den Steuerpflichtigen für die Steueranmeldung eine webbasierten Software zur Verfügung stellen.

Art. 28 (Alkoholanalysen)

Der Kanton Schwyz (K10) wünscht, dass das Know-how der EAV für spezifische Analysen erhalten bleibt, und wird dabei von den Grünen (P5), SOV (B10), SSV (B23) sowie kantonalen Vertretern der Landwirtschaft (BOV, BVBB, AZO) und Brenzer Kirsch (WO10) unterstützt.

economiesuisse (W2) sieht demgegenüber nach der Aufhebung des Einfuhrmonopols höchstens vorübergehend einen Bedarf nach einem bundeseigenen Institut für Alkoholanalysen und beantragt die Streichung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage bzw. deren allfälligen Ersatz durch eine übergangsrechtliche Lösung. Die Frage nach der Notwendigkeit eines EAV-Labors stellen sich auch VSG (B14) und SBV (B15).

AWMP (W3) verlangt, dass private Labors nicht unfair durch ein allfälliges bundeseigenes Labor konkurrenziert werden. Dieser Forderung schliessen sich VSG (B14) und SBV (B15) an. Ihrer Meinung nach widerspricht Art. 28 den Absichten des Bundesrates, bundeseigene Labors zu konzentrieren und besser aufeinander abzustimmen.

Art. 32 Sicherstellung der Steuer

Der Kanton Schwyz (K10), Grüne (P5), SOV (B10), SSV (B23), kantonale Vertreter der Landwirtschaft (BOV, BVBB, BVSZ, ZBB, ZBV, AZO), SVS (WO4), Hochstamm Schweiz (WO5) und Brenzer Kirsch (WO10) verlangen, dass die Hinterlegung einer Grundpfandverschreibung als Sicherstellung akzeptiert wird.

Nach Meinung des SSV (B23) sollen auch bei einer Bank deponierte Schweizer Aktien zu 70 % ihres Marktwertes als Sicherheit zugelassen werden.