Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/122: Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes · 97 Seiten

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4. Kapitel: Wissensvermittlung

Art. 35 (Wissensvermittlung)

Der Kanton Schwyz (K10) fordert – unterstützt von kantonalen Vertretern der Landwirtschaft (BVSZ, ZBB, ZBV) – eine Streichung der «kann»-Formulierung und eine Begrenzung der Beiträge auf 2 Prozent des Reingewinns aus der Spirituosensteuer (siehe Art. 38).

Der Kanton Schwyz (K10), Grüne (P5), SOV (B10) und SSV (B23), kantonale Vertreter der Landwirtschaft (BOV, BVBB, BVSZ, ZBB, ZBV, AZO), SVS (WO4), Hochstamm Schweiz (WO5) und Brenzer Kirsch (WO10) begrüssen Beiträge, welche die Erforschung und Pflege einheimischer Kultur und Tradition ermöglichen. Nach Meinung des SSV (B23) sollen auch Aus- und Weiterbildungsprojekte der Branchenorganisationen unterstützt werden. Ähnliche Forderungen stellen VSG (B14) und SBV (B15). Der Brennerverband (B9) möchte gesetzlich eine Grundausbildung und das Bestehen einer Fachprüfung für Neubetreiber einer gewerblichen Brennerei vorsehen.

Nach Meinung von infodrog (PO3), ISPMZ (PO11) und EKAL (KA1) ist die Ausbildung Sache der Kantone und dieser Artikel entsprechend zu streichen.

Gleiches verlangt economiesuisse (W2), führt jedoch die Notwendigkeit eines sparsamen Umgang mit den finanziellen Ressourcen des Bundes als Grund an.

6. Kapitel: Verteilung und Verwendung des Reinertrages

Art. 37 Verteilung des Reinertrages

EKAL (KA1) betont, mit dieser Bestimmung einverstanden zu sein.

Der Kanton Tessin (K27) verlangt, dass das Gesetz den Kantonen am Reinertrag einen Anteil garantiert, der mindestens dem durchschnittlichen Kantonsanteil der letzten 10 Jahre entspricht.

Der Städteverband (D1) setzt sich für eine Erhöhung des für die Prävention reservierten Anteils ein.

Art. 38 Verwendung des Reinertrages

infodrog (PO3) und EKAL (KA1) sind mit der Bestimmung einverstanden. Sie verlangen jedoch einen Empfehlungskatalog für die Verwendung des Alkoholzehntels.

Der Kanton Schwyz (K10) und AZO (KB25) wünschen, dass 2 Prozent des dem Bund zufliessenden Anteils am Reinertrag zur «Förderung des Obstbaus und insbesondere zur Pflege des Feldobstbaus, zur Beratung, für die Weiterbildung und für das Kurswesen» eingesetzt werden.

Nach Auffassung von SPIRITSUISSE (B7) sollten Branchenorganisationen für ihre Präventionsarbeit entschädigt werden.

7. Kapitel: Amtshilfe

Art. 40 Amtshilfe für ausländische Behörden

Der Kanton Zürich (K3) sieht in den Spezialvorschriften die Gefahr einer Zersplitterung des Rechtssystems und verlangt ihre Streichung.