Vorlage ZStGV
Vernehmlassung 2009/43: Zivilstandsverordnung (ZStV) und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 14 Seiten
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Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen AS 200.
Fr.
mungen, die darauf hindeuten, dass die betroffene Person offen-
sichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die
Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerin-
nen und Ausländern umgehen will (Art. 97a ZGB; Art. 6 Abs. 2
PartG) einschliesslich Erstellung des Berichtes, wenn die zustän-
dige Behörde das Gesuch des betroffenen Paares wegen Rechts-
missbrauchs abweist, pro halbe Stunde
9. Weiterleitung des Gesuches um Auskunft über Angaben betref-75
fend die leiblichen Eltern (Art. 268c ZGB) sowie Mitwirkung bei
den nötigen Abklärungen, pro halbe Stunde