Vorlage ZStGV

Vernehmlassung 2009/43: Zivilstandsverordnung (ZStV) und Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 14 Seiten

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Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen AS 200.

Fr.

mungen, die darauf hindeuten, dass die betroffene Person offen-

sichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die

Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerin-

nen und Ausländern umgehen will (Art. 97a ZGB; Art. 6 Abs. 2

PartG) einschliesslich Erstellung des Berichtes, wenn die zustän-

dige Behörde das Gesuch des betroffenen Paares wegen Rechts-

missbrauchs abweist, pro halbe Stunde

9. Weiterleitung des Gesuches um Auskunft über Angaben betref-75

fend die leiblichen Eltern (Art. 268c ZGB) sowie Mitwirkung bei

den nötigen Abklärungen, pro halbe Stunde