Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/51: Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens · 15 Seiten

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Bericht

l Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Diverse Auslieferungsfälle, in denen die strafrechtlich verfolgte oder verurteilte Person die Schweiz um Asyl ersuchte, haben gezeigt, dass bei parallelen Asyl- und Auslieferungsverfahren Koordinationsprobleme mit nachteiligen Folgen entstehen können.

Pro Jahr gibt es rund 10 Fälle, in denen parallel ein Asyl- und Auslieferungsverfahren hängig ist.1 Davon bieten etwa drei Fälle erhebliche Probleme, d.h. knapp 2% von den an die Schweiz gerichteten Auslieferungsersuchen. Der geringen Zahl der Problemfälle steht die Tatsache gegenüber, dass die Auswirkungen im Einzelfall belastend und stossend sein können. Diese Fälle können dazu führen, dass einerseits eine im Ausland strafrechtlich verfolgte Person, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hat, ungebührlich lange in Auslieferungshaft sitzen muss oder andererseits die Schweiz solche Personen nicht ausliefern kann.

Vor diesem Hintergrund setzte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements am 25. August 2008 eine Arbeitsgruppe ein mit dem Ziel, Verbesserungsmöglichkeiten bei der Koordination der beiden Verfahren zu prüfen. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Departements für auswärtige Angelegenheiten (Direktion für Völkerrecht) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Bundesamt für Migration und Bundesamt für Justiz), lieferte ihren Schlussbericht am 18. Februar 2009 mit Lösungsvorschlägen ab.2 Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Vorlage.

1.1.1 Problemanalyse

1.1.1.1 Geltendes Verfahren

Das Asyl- und das Auslieferungsverfahren fallen in die Zuständigkeit von zwei verschiedenen Bundesämtern: Das Bundesamt für Migration (BFM) entscheidet über Asylanträge, das Bundesamt für Justiz (BJ) über Fahndungs- und Auslieferungsersuchen. Der Asylentscheid des BFM wird abschliessend vom Bundesverwaltungsgericht beurteilt, während der Auslieferungsentscheid des BJ vom Bundesstrafgericht und in letzter Instanz vom Bundesgericht beurteilt wird, sofern ein

Die Schweiz erhält jährlich über 200 Auslieferungsersuchen vom Ausland (2008: 259 Ersuchen; 2007: 215 Ersuchen). Mitglieder der Arbeitsgruppe: Rudolf Wyss, (Präsident), Erwin Jenni, Astrid Offner, Philippe Gerber, (Bundesamt für Justiz); Mario Vena (Bundesverwaltungsgericht); Cornelia Cova (Bundesstrafgericht); Matthias Keusch (Bundesamt für Migration), Dieter Cavalleri (Direktion für Völkerrecht).